Polizei sucht Zeugen zu Betrug in Frechen
Tatverdächtiger soll mit einem Komplizen per Telefon Schmuck erbeutet haben – Polizei Rhein-Erft-Kreis bittet um Hinweise

Polizei sucht Zeugen nach Schmuckbetrug in Frechen
Nach einem Betrug zum Nachteil einer Frechenerin fahndet die Polizei Rhein-Erft-Kreis nach einem Tatverdächtigen und bittet um Hinweise aus der Bevölkerung. Nach Polizeiangaben soll ein etwa 185 Zentimeter großer Mann mit kurzen dunklen Haaren und schwarzer Haut gemeinsam mit einem Komplizen am Telefon am Montag, 27. Juli, Schmuck erbeutet haben. Zur Tatzeit habe der Unbekannte einen weißen Jogginganzug mit einem schwarzen T-Shirt darunter getragen.
Die Ermittlungen führt das Kriminalkommissariat 12. Hinweise nimmt die Polizei telefonisch unter 02271 81-0 oder per E-Mail an [email protected] entgegen.
Ablauf der Tat
Nach bisherigen Erkenntnissen erhielt die Geschädigte gegen 10 Uhr einen Anruf. Der Anrufer habe sich als Anwalt ausgegeben und behauptet, ihr Sohn habe einen schweren Verkehrsunfall verursacht und könne nur durch die Zahlung einer Kaution einer Haft entgehen.
Gegen 13.45 Uhr sei dann ein dunkelhaariger Mann im Bereich der Schulstraße in Buschbell erschienen und habe Schmuck im fünfstelligen Wert entgegengenommen. Kurze Zeit später habe die Geschädigte den Betrug bemerkt und die Polizei alarmiert. Die Beamten fertigten eine Strafanzeige.
Polizei warnt vor der Masche
Die Polizei rät, am Telefon keine Informationen zu Wertgegenständen, Bargeldbeständen oder Bankkonten herauszugeben. Zudem weisen die Ermittler darauf hin, dass Polizeibeamte, Staatsanwälte, Anwälte, Ärzte und andere Amtsträger niemals die Herausgabe von Bargeld oder Wertgegenständen verlangen.
Unbekannte sollten nicht in die Wohnung gelassen werden, Geld oder Wertgegenstände sollten nicht an fremde Personen übergeben werden. Wer unter Druck gesetzt wird, sollte das Gespräch beenden. Außerdem empfiehlt die Polizei, die Institution, von der die angebliche Amtsperson kommt, selbst zu kontaktieren und die Telefonnummer eigenständig herauszusuchen.
Über derartige Vorfälle sollen Betroffene die Polizei über die Notrufnummer 110 informieren. Das gelte auch dann, wenn ein Betrugsversuch rechtzeitig erkannt und verhindert wurde oder verdächtigen Personen der Zutritt verwehrt worden ist. Nach Angaben der Polizei kann sie nur so nach Verdächtigen fahnden und andere Menschen schützen.
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