NRW erleichtert Ehrenamtskarte
Mindeststundenzahl gesenkt und Aufwandsentschädigungen erlaubt – mehr Flexibilität für Ehrenamtliche
Nordrhein-Westfalen setzt ein deutliches Signal für die Wertschätzung des ehrenamtlichen Engagements: Die Zugangsvoraussetzungen für die begehrte Ehrenamtskarte werden spürbar gelockert. Damit will das Land das Engagement breiter Bevölkerungsgruppen sichtbarer würdigen und weiter fördern.
Verbesserte Zugangskriterien für die Ehrenamtskarte
Künftig genügt bereits ein jährlicher Einsatz von 200 bis 250 Stunden – das entspricht etwa vier Wochenstunden – um für die Ehrenamtskarte in Betracht zu kommen. Bislang lag die Schwelle bei fünf Wochenstunden. Damit soll insbesondere die Lebensrealität vieler engagierter Menschen berücksichtigt werden, die ihr Ehrenamt oft projektbezogen, flexibel oder neben weiteren Verpflichtungen wie Familie und Beruf ausüben.
Staatssekretärin Andrea Milz unterstreicht die Bedeutung der Anpassung:
„Ehrenamt ist eine tragende Säule unserer Gesellschaft und eng mit dem Hauptamt verflochten. Deshalb wollen wir fördern, wann immer möglich.“
Neue Regeln zur Aufwandsentschädigung
Auch bei der finanziellen Anerkennung gibt es Neuerungen: Ehrenamtliche dürfen künftig eine Aufwandsentschädigung erhalten, sofern sie den steuerlichen Freibetrag der Ehrenamtspauschale oder Übungsleiterpauschale nicht überschreiten.
Praktische Vorteile für Ehrenamtskarteninhaber
Die Ehrenamtskarte bietet nicht nur gesellschaftliche Anerkennung, sondern auch zahlreiche konkrete Vorteile:
Seit Einführung der Karte im Jahr 2008 wurden mehr als 80.000 ehrenamtlich Engagierte ausgezeichnet. Inzwischen beteiligen sich 335 Städte und Gemeinden an dem Gemeinschaftsprojekt.
Information und Beantragung vor Ort
Wer Interesse an der Ehrenamtskarte hat oder Unterstützung beim Antrag benötigt, kann sich direkt an die zuständigen Stellen wenden.
Weitere Informationen zur Ehrenamtskarte#
Mit der Reform der Zugangskriterien setzt Nordrhein-Westfalen ein wichtiges Zeichen für die Anerkennung und Förderung ehrenamtlichen Engagements. Die Neuerungen tragen dazu bei, dass sich noch mehr Menschen zum Wohle der Allgemeinheit einbringen können.
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