Abriss der Detmolder Hofsynagoge endgültig verboten
Ältestes jüdisches Fachwerkgebäude Nordwestdeutschlands bleibt unter Denkmalschutz und wird künftig als Gedenk- und Begegnungsort genutzt

Nach jahrelangem juristischen Tauziehen ist nun Klarheit geschaffen: Die Detmolder Hofsynagoge bleibt erhalten. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Beschwerde gegen den verweigerten Abriss endgültig zurückgewiesen, wodurch das bedeutende Fachwerkgebäude unter Denkmalschutz steht und weiterhin bestehen muss.
Bundesverwaltungsgericht bestätigt Denkmalschutz
Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster, das den Abrissantrag des Eigentümers abgelehnt hatte, ist damit rechtskräftig. Der Eigentümer ist verpflichtet, das denkmalgeschützte Gebäude zu erhalten. Bürgermeister Frank Hilker sprach in seiner Stellungnahme von einem „rechtlichen Meilenstein“ für Detmold und betonte die Verantwortung, die mit dem Erhalt des Bauwerks verbunden ist.
Die Stadt Detmold, insbesondere die untere Denkmalbehörde, wird den Eigentümer weiterhin bei der fachgerechten Restaurierung und Pflege der Synagoge begleiten.
Neue Informationstafel und Ausstellung jüdischen Lebens
Im Rahmen der Ausstellungseröffnung der „Jüdischen Galerie“ an der Bruchmauerstraße wurde eine neue Informationstafel vorgestellt. Die Initiative zu dieser Tafel ging auf einen Bürgerantrag von Prof. Matitjahu Kellig zurück. Sie informiert über die Geschichte der Hofsynagoge, die laut Bauforschung 1633 errichtet wurde. Damit gilt sie als das älteste erhaltene Gebäude seiner Art in Nordwestdeutschland.
Die stellvertretende Bürgermeisterin Christ-Dore Richter präsentierte die Tafel im Beisein von rund 40 Gästen. Die Ausstellung ist in Zusammenarbeit mit einer israelischen Partnerschule des Grabbe-Gymnasiums entstanden. Sie versteht sich als klare Geste der Verantwortung und Wahrhaftigkeit im Umgang mit jüdischer Geschichte.
Engagement aus Gesellschaft, Schule und Wissenschaft
Dr. Oliver Arnhold, evangelischer Vorstand der Gesellschaft für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit, hob hervor, dass die neue Tafel nun fundierte Informationen über das Denkmal liefert. Zusätzlich sind neun Ausstellungstafeln an der Bruchmauerstraße zu sehen, die Schlaglichter auf das jüdische Leben in Detmold werfen. Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums, unterstützt von der Historikerin Gudrun Mitschke-Buchholz, haben diese Inhalte gemeinsam erarbeitet.
Blick in die Zukunft: Gedenk- und Begegnungsort
Nach dem nun bestätigten Urteil hoffen Beteiligte wie Dr. Arnhold, dass die Hofsynagoge zukünftig als Gedenk- und Begegnungsort genutzt werden kann. Dies wäre ein weiterer Schritt, um die jüdische Geschichte und die gemeinsamen städtischen Wurzeln sichtbar zu machen und zu würdigen.
Stadtarchivarin Dr. Bärbel Sunderbrink kündigte an, dass das Altstadt-Quartier Bruchmauerstraße verstärkt in den Fokus der historischen Forschung und der Öffentlichkeit rücken wird. Gudrun Mitschke-Buchholz arbeitet aktuell an einem Projekt, das die Spuren jüdischen Lebens und die Geschichten der Menschen, die ab 1633 die Hofsynagoge nutzten, beleuchtet – ebenso wie deren Interaktion mit der mehrheitlich christlichen Bevölkerung.
Historische Verantwortung und gesellschaftlicher Diskurs
Die Entscheidung, die Hofsynagoge unter Denkmalschutz zu stellen, ist nicht nur ein juristisches Ergebnis – sie steht symbolisch für die Verantwortung, das kulturelle Erbe aller Bürgerinnen und Bürger zu schützen und sichtbar zu machen. Die laufenden Ausstellungen und Bildungsinitiativen zeigen, wie sehr diese Aufgabe bereits in den lokalen Alltag eingebettet ist.
Mit dem dauerhaften Erhalt der Hofsynagoge setzt Detmold ein klares Zeichen für Erinnerungsarbeit und für das Miteinander verschiedener Kulturen und Religionen.
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