Osterfeuer-Anträge bis 4. April 2025!

Glaubensgemeinschaften und Vereine in Detmold können jetzt ihre Genehmigungen für das gemeinsame Fest beantragen.

Von Detmolds Redaktion

Antrag für Osterfeuer bis zum 4. April 2025

In Detmold haben Glaubensgemeinschaften, Organisationen und Vereine die Möglichkeit, ein Osterfeuer zu beantragen. Die Frist dafür endet am Freitag, den 4. April 2025. Privatpersonen müssen sich jedoch damit begnügen, das Spektakel von außen zu beobachten, da sie keine Genehmigung für das Abbrennen eines Osterfeuers erhalten.

Regeln und Hintergründe

Die Genehmigung für das Osterfeuer basiert auf § 13 Abs. 1 der Ordnungsbehördlichen Verordnung, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit dient. Brauchtumsfeuer, wie das Osterfeuer, sind nicht dazu da, pflanzliche Abfälle durch Verbrennung zu entsorgen, sondern sollen der Brauchtumspflege dienen.

Wichtige Informationen:

  • Wer kann ein Feuer beantragen? Glaubensgemeinschaften, Organisationen und Vereine.
  • Frist: Bis zum 4. April 2025.
  • Kontakt für Fragen: Marina Grade, Tel. 05231/977-409, E-Mail: [email protected].
  • Öffentliche Veranstaltung

    Das Osterfeuer muss im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung ausgerichtet werden und ist für jedermann zugänglich, um die Gemeinschaftsbindung zu stärken – und um vielleicht ein paar aufgeregte Kinder zu begeistern, die darauf warten, das Feuer zu ansehen.

    Für weitere Informationen zu den Anforderungen und zur Genehmigung besuchen Sie die Website der Stadt Detmold.

    Kontakt zur Pressestelle

    Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

    Daniela Lang

    Koordination Pressestelle Stadt Detmold

    Marktplatz 5

    32756 Detmold

    Tel.: 05231 977-201

    Fax: 05231 977-88205

    E-Mail: [email protected]

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