Einfache Sprache
Notstromversorgung im Rathaus Düren: Stromunterbrechung beeinträchtigt Verwaltung und IT-Netz

Die Stadtverwaltung Düren bereitet am Freitag, 25. September, Notstromversorgung fürs Rathaus vor.
Am selben Tag sind dafür bauliche Arbeiten nötig.
Die Stadt sagt, dass die Stromversorgung des Rathauses voraussichtlich ausfällt.
Der Ausfall soll vier bis acht Stunden dauern.
Die Abschaltung betrifft laut Stadt den gesamten städtischen Verwaltungsbetrieb.
Die Abschaltung betrifft laut Stadt auch das städtische IT-Netz.
Ab dem frühen Nachmittag ist im Rathaus kein regulärer Dienstbetrieb möglich.
Während der Arbeiten steht das städtische IT-Netz verwaltungsweit nicht zur Verfügung.
Von den Einschränkungen sind auch die städtischen Außenstellen betroffen.
Das gilt für das City-Karree.
Das gilt für Markt 2.
Das gilt für Weierstraße 6.
Das gilt für Wirteltorplatz 7.
Das gilt für Josef-Schregel-Straße 1.
Von den Einschränkungen sind auch Schulen betroffen.
Von den Einschränkungen sind auch Kindertageseinrichtungen betroffen.
Von den Einschränkungen ist auch das Museum betroffen.
Von den Einschränkungen ist auch das Haus der Stadt betroffen.
Von den Einschränkungen ist auch die Feuerwehr betroffen.
Zeitplan im Rathaus
Die Vorbereitungen beginnen am 25. September um 12.30 Uhr.
Ab etwa 14 Uhr wird die Stromversorgung des Rathauses vollständig abgeschaltet.
Ab etwa 14 Uhr beginnen die Umschlussarbeiten.
Ab spätestens 14 Uhr dürfen sich nur noch autorisierte Personen im Rathaus aufhalten.
Die Stadt nennt Sicherheitsgründe für diese Regel.
Auswirkungen auf Service und Erreichbarkeit
Das Bürgerbüro der Stadt Düren schließt am 25. September um 11.30 Uhr.
Der Standort des Bürgerbüros ist Markt 2.
Die Stadt bittet Bürgerinnen und Bürger um Planung mit dieser Schließzeit.
Das Amt für Recht und Ordnung ist während der Stromabschaltung nicht unter 02421/25-2500 erreichbar.
Für Notfälle nennt die Stadt die Rufnummer 0175-4585564.
Zweck der Arbeiten
Die Stadt sagt, dass die Arbeiten eine wichtige Voraussetzung schaffen sollen.
Diese Voraussetzung betrifft eine Netzersatzanlage mit Strom.
Die Netzersatzanlage soll das Rathaus künftig bei Ausfall der regulären Stromversorgung versorgen.