Osterfeuer 2026 in Hattingen: Genehmigung jetzt sichern!

Wichtige Regeln und Fristen für Vereine und Glaubensgemeinschaften zum traditionellen Brauchtum

Osterfeuer 2026 in Hattingen: Genehmigung jetzt sichern!
Fiktives KI-SymbolbildKI-generiert mit OpenAI · Herausgeber: Die Stadt Redaktion

Mit dem nahenden Frühling rückt das traditionelle Osterfeuer in Hattingen ins Blickfeld. Wer plant, im Jahr 2026 ein solches Brauchtumsfeuer auszurichten, muss bestimmte Auflagen und Fristen beachten, da eine vorherige Genehmigung zwingend erforderlich ist.

Genehmigungspflicht und Anmeldefristen

Osterfeuer, die in Hattingen ausgerichtet werden, sind genehmigungspflichtig. Die Stadt hat hierzu festgelegt, dass lediglich gewachsene, traditionelle Veranstaltungen – typischerweise von Glaubensgemeinschaften, Vereinen oder Organisationen – zugelassen und als öffentliche Veranstaltungen durchgeführt werden dürfen. Die eigentlichen Feuer dürfen ausschließlich am Karsamstag und Ostersonntag zwischen 18:00 und 24:00 Uhr entzündet werden.

Wichtig: Die Anmeldung muss bis spätestens Freitag, 6. März 2026 schriftlich bei der Stadt erfolgen. Das entsprechende Formular „Antrag auf Genehmigung eines Brauchtums-/Osterfeuers“ ist sowohl im Bürgerbüro (Bahnhofstraße 48) und im Rathaus in Papierform erhältlich als auch online als PDF abrufbar.

Online-Formular herunterladenhttps://www.hattingen.de

Erforderliche Unterlagen bei der Anmeldung

  • Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (schriftlich oder digital)
  • Lageplan mit farblicher Markierung des Abbrennplatzes
  • Für Vereine: Auszug aus dem Vereinsregister
  • Angaben zur verantwortlichen Person sowie über Zeitpunkt und Ort des Feuers
  • Nachweis des Brauchtumscharakters
  • Der Antrag geht an den Fachbereich Rechts- und Ordnungsangelegenheiten der Stadt Hattingen in der Bahnhofstraße 48.

    Vorgaben und rechtliche Rahmenbedingungen

    • Für die Genehmigung wird eine Verwaltungsgebühr erhoben.
    • Das Brennmaterial muss ausschließlich aus trockenen pflanzlichen Rückständen bestehen – also Hecken- und Baumschnitt, Schnittholz oder unbehandeltes Holz.
    • Das Einbringen von Abfällen, Verpackungsmaterial oder behandeltem Holz ist strikt untersagt.
    • Mindestens zwei volljährige Personen, davon eine über 18 Jahre, müssen das Feuer während der gesamten Zeit beaufsichtigen und telefonisch erreichbar sein.
    • Feuerlöscher, Wasserschlauch oder Löschdecken sind bereitzuhalten.
    • Bei Ausschank alkoholischer Getränke ist eine separate Erlaubnis gemäß § 12 Gaststättengesetz erforderlich.
    • Für den Betrieb von Tonanlagen ist eine Ausnahmegenehmigung nach dem Landes-Immissionsschutzgesetz (LImSchG) notwendig.
    • Verstöße, wie das Verbrennen von unerlaubtem Material oder erhebliche Rauchentwicklung, können mit Geldbußen bis zu 50.000 Euro belegt werden.
    • Schutz von Natur und Sicherheit

      Die Stadt Hattingen legt Wert auf den Schutz von Kleintieren und fordert, dass das Brennmaterial frühestens 14 Tage vor dem Ostertermin zusammengetragen und am Tag der Veranstaltung umgeschichtet wird. Ungehinderter Zugang für Kontrollbehörden und Feuerwehr muss stets gewährleistet bleiben.

      Bei Nichteinhaltung der Vorgaben ist die Stadt berechtigt, das Osterfeuer unverzüglich löschen zu lassen.

      Weitere Hinweise und Kontakt

      Sollten Sie keine Informationen mehr wünschen, ist eine Abmeldung aus dem städtischen Info-Verteiler jederzeit durch formlose Mitteilung an die Stadt möglich.

      Die Stadt Hattingen bedankt sich bei allen Bürgerinnen und Bürgern, die die Vorgaben zum sicheren Ablauf der Osterfeuer beachten und wünscht eine angenehme, sichere und traditionsreiche Osterzeit.

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