Höxter mahnt: Gehwege bei Schnee räumen!
Grundstückseigentümer müssen werktags ab 7 Uhr und an Feiertagen ab 9 Uhr streuen – Salz nur in Ausnahmefällen erlaubt
Das anhaltende Winterwetter stellt Kommunen und Bürger erneut vor Herausforderungen. Die Stadt Höxter nutzt die Gelegenheit, um Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer an ihre Pflichten beim Winterdienst zu erinnern. Ziel dieser aktuellen Mitteilung ist es, Gehwege sowie Bereiche wie Bushaltestellen, Treppen und Rampen sicherer zu machen und Unfälle durch Glätte zu verhindern.
Gesetzliche Räum- und Streupflicht für Eigentümer
Die Stadt Höxter weist darauf hin, dass alle Grundstückseigentümer gesetzlich dazu verpflichtet sind, die angrenzenden Gehwege von Schnee und Eis zu befreien. Dies umfasst insbesondere auch die Reinigung und Sicherung von Bushaltestellen sowie Verkehrsflächen wie Treppen und Rampen.
Die Stadt betont nochmals die Verantwortung jedes Eigentümers, den gesetzlichen Vorgaben nachzukommen, um das Risiko von Stürzen oder Schäden zu minimieren.
Zulässige Streumittel und Ausnahmen
Besonderes Augenmerk liegt auf der richtigen Wahl der Streumittel. Die Stadt Höxter untersagt grundsätzlich den Einsatz von Salz oder anderen auftauenden Stoffen auf Gehwegen. Dieses Verbot soll die Umwelt schonen und Schäden an Infrastruktur verhindern.
Die Stadt ruft alle Eigentümer dazu auf, bei der Winterpflege angemessene Mittel zu benutzen und unnötige Umweltbelastungen zu vermeiden.
Weitere Informationen und Ansprechpartner
Für weitere Auskünfte zum Winterdienst oder zur Klärung individueller Fragen steht die Abteilung Ordnung der Stadt Höxter zur Verfügung. Außerdem gibt es weiterführende Informationen auf der städtischen Homepage.
Informationen zum Winterdienst der Stadt Höxterhttps://www.hoexter.de
Die Stadt Höxter appelliert an das Verantwortungsbewusstsein aller Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer, um gemeinsam für einen sicheren Winter zu sorgen.
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