Modepark darf gebaut werden

Gericht gewährt keine aufschiebende Wirkung für den Bau in Höxter – Projekt läuft vorerst weiter, Rechtmäßigkeit wird noch geprüft

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Im aktuellen Streit um den geplanten Modepark Brakel hat das Verwaltungsgericht Minden entschieden, dass die Klage der Stadt Höxter keine aufschiebende Wirkung entfaltet. Damit ist der Weg für den Bau zunächst frei – eine endgültige Entscheidung zum Projekt steht jedoch noch aus. Die Stadt Höxter hat inzwischen ausführlich zu der Entwicklung Stellung genommen und kündigt an, weiterhin entschlossen ihre Interessen zu wahren.

Entscheidung des Verwaltungsgerichts: Bau kann fortgesetzt werden

Mit dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Minden darf der Umbau eines Einzelhandelsmarktes mit einer geplanten Verkaufsfläche von 3.500 bis 4.000 Quadratmetern vorerst weitergehen. Die eigentliche Hauptsache, also die inhaltliche Klärung der Rechtmäßigkeit, steht jedoch noch aus.

Das Gericht hat das Eilverfahren der Stadt mit der Begründung zurückgewiesen, dass die Erfolgsaussichten nach derzeitiger Sachlage als gering eingestuft werden und das Interesse am Weiterbau überwiege. Die Möglichkeit einer Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen bleibt bestehen.

Hintergrund: Bedenken der Stadt Höxter

Die Klage der Stadt Höxter richtet sich gegen die Genehmigung des Kreises Höxter für den Modepark. Die Stadt sieht durch das geplante Vorhaben einen Verstoß gegen bestehende Bestimmungen und befürchtet negative Auswirkungen auf die städtebauliche Entwicklung sowie den Einzelhandel vor Ort.

Daniel Hartmann, Vertreter der Stadt Höxter, kommentiert dazu:

„Das Gericht akzeptiert, gleichwohl bleiben bei uns die Genehmigung des Modeparks und geltenden Bebauungsplan Missachtet. Potenzielle erhebliche Nachteile für den Handel und die städtebauliche Entwicklung könnten entstehen. Es ist unsere Pflicht, die städtebauliche und wirtschaftliche Entwicklung zu schützen.“


„Unser Anliegen ist nicht, uns in die Belange der Nachbargemeinden einzumischen. Wir respektieren deren Entscheidungen, verfolgen jedoch ausschließlich unsere eigenen Interessen.“

Diese Aussage unterstreicht die Position der Stadt, dass sie sich nicht gegen Nachbargemeinden stellt, sondern in erster Linie die eigenen Entwicklungsinteressen im Blick behält.

Gutachterliche Einschätzung und weitere Vorgehensweise

Stefan Fellmann, Dezernent der Stadt, ergänzt die Argumentation:

„Eine fachgutachterliche Stellungnahme eines unabhängigen Stadtplanungsbüros hat unsere Bedenken bestätigt. Es wurden schwerwiegende Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche prognostiziert. Die Grundlage nach vorliegenden Gutachten lässt sich nach Auffassung des Verwaltungsgerichts nicht abschließend beurteilen. Diese Angelegenheit ist also weiterhin offen. Trotz der ablehnenden Entscheidung werden wir die Angelegenheit gründlich prüfen und im Dialog mit unseren rechtlichen Beratern bleiben.“

Das weiter bestehende Verfahren vor dem Verwaltungsgericht und die Optionen einer Beschwerde verdeutlichen, dass der Konflikt um die Entwicklung des Standortes noch nicht endgültig beigelegt ist.

Weitere Schritte und mögliche Auswirkungen

Die Stadt Höxter will trotz des Rückschlags ihre Bedenken weiterhin geltend machen und wägt nun gemeinsam mit juristischen Beratern das weitere Vorgehen ab. Die entscheidenden Fragen drehen sich um die Auswirkungen des geplanten Modeparks auf die städtebauliche Entwicklung sowie den lokalen Handel.

  • Die Hauptsacheentscheidung des Verwaltungsgerichts bleibt abzuwarten.
  • Es steht der Stadt weiterhin die Möglichkeit offen, Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen einzulegen.
  • Unabhängige Gutachten prognostizieren erhebliche Effekte auf die zentralen Versorgungsbereiche.
  • Wie stehen die Bürgerinnen und Bürger zum geplanten Modepark und den befürchteten Auswirkungen? Das Thema sorgt vor Ort für Diskussionen und regt zur Meinungsbildung an.

    Der weitere Verlauf im Rechtsstreit um den Modepark Brakel bleibt abzuwarten. Sowohl für die Stadt Höxter als auch für die Region könnten die kommenden Entscheidungen richtungsweisend sein, wenn es um die Entwicklung des Einzelhandels und die Struktur zentraler Versorgungsbereiche geht.

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