Einfache Sprache
Hürth: Finanzausschuss befürwortet Beherbergungssteuer
Der Finanzausschuss der Stadt Hürth hat sich ausgesprochen.
Er sprach sich für eine Beherbergungssteuer aus.
Der Ausschuss hat dies in seiner jüngsten Sitzung getan.
Die Verwaltung nennt als Ziel die Besteuerung von Übernachtungen.
Die Besteuerung soll im Stadtgebiet stattfinden.
Die Verwaltung plant eine Steuer von 2,50 Euro.
Sie soll pro Person und Übernachtung gelten.
Die Steuer soll für Hotels gelten.
Die Steuer soll auch für Pensionen gelten.
Die Steuer soll außerdem Privatzimmer umfassen.
Die Steuer soll auch für Privatzimmer und -wohnungen gelten.
Die Steuer soll auch für Ferienwohnungen gelten.
Die Steuer soll unabhängig vom Anlass der Übernachtung gelten.
Der Entwurf sieht keine Unterscheidung vor.
Die Unterscheidung betrifft private oder beruflich veranlasste Übernachtungen.
Die Abgabe soll für maximal 21 Übernachtungen gelten.
Die Übernachtungen sollen aufeinanderfolgend sein.
Die Verwaltung geht davon aus.
Längere Aufenthalte wirken zunehmend wie dauerhaftes Wohnen.
Die Verwaltung verknüpft die Begrenzung mit dem dauerhaften Wohnen.
Minderjährige sollen von der Beherbergungssteuer ausgenommen sein.
Einrichtungen sollen nicht erfasst sein.
Das soll auch gelten, wenn sie nicht dienen.
Sie sollen nicht dem klassischen Beherbergungszweck dienen.
Die Stadt nennt als Beispiele Krankenhäuser.
Die Stadt nennt auch Hospize.
Die Stadt nennt außerdem Senioren- und Pflegeheime.
Entscheidung des Rates steht noch aus
Der Rat der Stadt Hürth trifft die abschließende Entscheidung.
Die Sitzung findet am 29. September statt.
Zu diesem Zeitpunkt entscheidet der Rat über die Einführung.
Er entscheidet über die Einführung der Beherbergungssteuer.
Digitaler Vollzug geplant
Die Stadt will einen einfachen und digitalen Verwaltungsprozess nutzen.
Beherbergungsbetriebe sollen sich bei der Stadt registrieren.
Die Stadt will dies nach Bekanntmachung der Satzung ermöglichen.
Die Stadt entwickelt dafür derzeit einen elektronischen Workflow.
Der Workflow soll erforderliche Daten übermitteln.
Die Stadt will dabei eine unkomplizierte Übermittlung sicherstellen.
Die Beherbergungssteuer soll quartalsweise erklärt werden.
Die Steuer soll quartalsweise auch entrichtet werden.
Für die Zahlung ist ein elektronischer Prozess vorgesehen.
Der Prozess soll eine direkte Zahlung per E-Payment ermöglichen.
Die Stadt will digitale Buchungs- und Vermittlungsplattformen einbeziehen.
Die Stadt will diese Plattformen möglichst in den Vollzug integrieren.
Die Stadtverwaltung nennt hierfür das Ziel einer einfachen Umsetzung.
Sie nennt auch das Ziel einer effizienten Umsetzung.
Nach den Erkenntnissen der Stadtverwaltung leistet bislang nur Airbnb die Abgabe.
Diese Abgabe erfolgt unmittelbar an die Stadt.
Schnittstellen zu weiteren Buchungsportalen bestehen nach Angaben der Stadtverwaltung derzeit nicht.