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Online-Antrag fürs Verbrennen von pflanzlichen Abfällen in Saerbeck

Von Lokalredaktion Saerbeck, NRW-Klimakommune1 Min. Lesezeit

Die Gemeinde Saerbeck bietet einen Online-Antrag zum Verbrennen pflanzlicher Abfälle an.

Der Antrag betrifft auch das Verbrennen von Schlagabraum.

Die Gemeinde stellt das Formular im Serviceportal bereit.

Das Formular lässt sich online ausfüllen.

Ein Besuch im Rathaus ist dafür nicht mehr nötig.

Das Formular steht auf der Homepage der Gemeinde.

Die Adresse lautet www.saerbeck.de.

Das Verbrennen von Schlagabraum ist nur mit vorheriger Anmeldung möglich.

Die Gemeinde nennt dafür verbindliche Vorschriften.

Die erlaubte Zeit liegt zwischen dem 15. Oktober und dem 15. März.

Diese Zeit gilt jeweils für das Folgejahr.

Weitere Online-Dienste

Im Serviceportal bietet die Gemeinde weitere Online-Dienste an.

Viele Anliegen lassen sich damit online erledigen.

Die Gemeinde beschreibt den Ablauf als einfach.

Die Gemeinde beschreibt den Ablauf als schnell.

Die Gemeinde nennt auch Zeitunabhängigkeit.

Die Gemeinde nennt auch Ortsunabhängigkeit.

Zugang über BundID

Für die Nutzung des Online-Angebots ist eine BundID nötig.

Die BundID ist der zentrale Zugang für viele Onlinedienste.

Damit können Behördenangelegenheiten von zuhause aus erledigt werden.

Eine Anmeldung ist mit Benutzername und Passwort möglich.

Alternativ ist eine Anmeldung mit höherem Sicherheitsniveau möglich.

Als Beispiel nennt die Gemeinde den Online-Ausweis mit eID.

Als weiteres Beispiel nennt die Gemeinde das ELSTER-Zertifikat.

Die Gemeinde sagt, die Unterschrift kann dadurch ersetzt werden.

Datenschutz

Die Gemeinde nennt den Datenschutz als höchste Priorität.

Die Gemeinde sagt, alle Daten werden verschlüsselt übertragen.

Die Gemeinde sagt, die Daten werden nur für den Zweck genutzt.

Die Gemeinde teilt außerdem mit, dass die Nutzung zweckgebunden erfolgt.

Zeit für das Verbrennen von Schlagabraum

  • 15. Oktober bis 15. März des Folgejahres
  • Nur nach vorheriger Anmeldung bei der Gemeinde
  • Nur mit Einhaltung der genannten Vorschriften
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