Gefrorene Bioabfälle sorgen für Probleme in Billerbeck

Tipps zur Vermeidung von festgefrorenen Mülltonnen und Geruchsbelästigung im Winter

Gefrorene Bioabfälle sorgen für Probleme in Billerbeck
Fiktives KI-SymbolbildKI-generiert mit OpenAI · Herausgeber: Die Stadt Redaktion

Die kalte Jahreszeit bringt für viele Haushalte in Billerbeck ein altbekanntes Problem mit sich: In den Wintermonaten frieren insbesondere Bioabfälle häufig in den Mülltonnen fest. Das Festfrieren führt dazu, dass die Entleerung oftmals nicht vollständig stattfinden kann – übrig bleibt ein hartnäckiger, gefrorener Abfallrest in der Tonne.

Problematik: Gefrorene Bioabfälle erschweren Müllabfuhr

Wenn feuchte Essensreste und andere Bioabfälle bei Minustemperaturen an den Innenwänden der Biotonne haften, ist ein vollständiges Leeren durch die Müllabfuhr kaum möglich. Das beeinträchtigt nicht nur die Sauberkeit, sondern führt mitunter zu Geruchsbelästigungen und weiteren Problemen im Haushalt.

Der Fachbereich Zentrale Dienste und Ordnung der Stadt Billerbeck gibt daher konkrete Empfehlungen, um dem Festfrieren vorzubeugen und die Leerung der Tonnen auch während frostiger Perioden problemlos zu ermöglichen.

Praktische Tipps für die kalte Jahreszeit

  • Als untere Schicht grobes, trockenes Material nutzen: Legen Sie Eierkartons oder zerknülltes Zeitungspapier auf den Boden der Tonne. So verhindern Sie, dass der feuchte Bioabfall direkt anfriert.

  • Feuchte Bioabfälle einwickeln: Wickeln Sie Küchenreste mit hohem Feuchtigkeitsanteil großzügig in Zeitungspapier oder geben Sie sie gemeinsam mit anderen saugfähigen organischen Materialien in die Tonne.

  • Tonne frostgeschützt aufbewahren: Stellen Sie die Biotonne möglichst in die Garage oder an eine geschützte Stelle. Am Abfuhrtag sollte sie erst morgens bis spätestens 6 Uhr an die Straße gebracht werden.

  • Angefrorene Abfälle vor der Leerung lockern: Sollten trotzdem Abfälle festgefroren sein, empfiehlt es sich, sie kurz vor der Abfuhr vorsichtig mit einem Spaten oder ähnlichem Werkzeug zu lösen.

    Kein Anspruch auf nachträgliche Entsorgung

    Wichtig zu wissen: Wenn eine Mülltonne wegen festgefrorener Abfälle nicht oder nur teilweise geleert werden kann, besteht kein Anspruch auf eine nachträgliche Entsorgung durch die Müllabfuhr. Umso wichtiger ist es, den Frost mit den genannten Tipps „auszutricksen“.

    Weitere Informationen bietet der Fachbereich Zentrale Dienste und Ordnung der Stadt Billerbeck.

    Mit einer vorausschauenden Vorbereitung können Bürgerinnen und Bürger aktiv dazu beitragen, dass auch in der kalten Jahreszeit eine reibungslose Entsorgung der Bioabfälle gelingt.

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