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Glasverbot am Altweiberdonnerstag in Billerbeck

Stadt führt erstmals ganztägiges Glasverbot in der Innenstadt ein, um Karnevalssicherheit zu erhöhen

Von Neues aus Billerbeck30.01.26, 11:55

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SN
Sandra Niemann

Die Stadt Billerbeck unternimmt zum bevorstehenden Altweiberdonnerstag am 12. Februar 2026 einen bisher einmaligen Schritt: Erstmalig wird in der Innenstadt ein umfassendes Glasverbot verhängt. Die Maßnahme wurde gemeinsam von der Stadt, der Polizei und der Interessengemeinschaft Karneval abgestimmt. Ziel ist es, sowohl die Sicherheit der Jecken als auch unbeteiligter Passanten zu erhöhen und das Risiko durch Glasscherben einzudämmen.

Details zum Glasverbot und Geltungsbereich

Das Glasverbot gilt am Altweiberdonnerstag ganztägig und umfasst zentrale Bereiche rund um das Billerbecker Karnevalsgeschehen. Darunter fallen folgende Straßen und Plätze:

  • Lange Straße
  • Münsterstraße (bis Hausnummer 34)
  • Markt
  • Bahnhofstraße
  • Ludgeristraße
  • Mühlenstraße
  • Schmiedestraße
  • Kirchstraße
  • Ostwall
  • Rathausstraße
  • Zum Alten Hof
  • Der genaue Bereich lässt sich einem Lageplan entnehmen. Verboten ist das Mitführen und Benutzen von Glasflaschen sowie Trinkgefäßen aus Glas. Gestattet bleiben bruchsichere Alternativen wie Dosen, Plastik- oder andere geeignete Behältnisse.

    Hintergrund: Schutz und Sicherheit für alle Beteiligten

    In den vergangenen Jahren kam es am Altweiberdonnerstag wiederholt zu starken Glasschäden. Die Mischung aus dichtem Gedränge, ausgelassener Stimmung und Alkohol führte regelmäßig dazu, dass Glasflaschen achtlos entsorgt oder zerschlagen wurden.

    Glasscherben stellen nicht nur für Feiernde, sondern auch für Passanten und Tiere ein gravierendes Verletzungsrisiko dar. Zudem können zerbrochene Flaschen in kritischen Situationen als gefährliche Gegenstände missbraucht werden.

    „Das Glasverbot ist keine Maßnahme gegen die Feiernden, sondern dient dem Schutz aller“, betont Sandra Niemann, Leiterin des Ordnungsamtes. „Wir wollen einen fröhlichen, aber auch sicheren Karneval in Billerbeck ermöglichen.“

    Kurz erklärtAllgemeinverfügung

    Eine Allgemeinverfügung ist eine behördliche Anordnung, die sich an eine Vielzahl von Personen richtet und für einen bestimmten Zeitraum oder Sachverhalt gilt. Sie ist rechtlich bindend, sobald sie öffentlich bekannt gemacht wurde.

    Konsequenzen bei Verstößen

    Wer dem Glasverbot nicht nachkommt, muss mit ordnungsrechtlichen Maßnahmen rechnen. Die Bandbreite reicht von Verwarngeldern bis hin zu Platzverweisen – ein klares Signal, dass Sicherheit und Ordnung Vorrang haben.

    Die Regelung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft und entfaltet ihre Wirkung ausschließlich am Altweiberdonnerstag, 12. Februar 2026. Abseits dieses Tages gelten die gewohnten Bestimmungen im öffentlichen Raum weiter.

    Fachbereich Zentrale Dienste und Ordnung – Stadt Billerbeck

    Presse & Kommunikation

    Die Stadtverwaltung unterstreicht, dass das Glasverbot als präventive Maßnahme zu verstehen ist. Ziel bleibt ein harmonisches und sicheres Karnevalserlebnis für alle Beteiligten.

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