Die Stadt Billerbeck organisiert auch in diesem Herbst wieder die Abfuhr von kompostierbaren Grünabfällen im Stadtgebiet. Am Donnerstag, dem 6. November, sowie am Freitag, dem 7. November 2025, werden im innerstädtischen Bereich Grünmaterialien wie Äste, Strauchwerk und andere kompostierbare Gartenabfälle abgeholt. Die Sammlung erfolgt gemäß der aktuellen Bezirkseinteilung und ist an verbindliche Regeln geknüpft.
Vorgaben für die Grünabfuhr
Damit die Sammlung reibungslos ablaufen kann, bittet die Stadtverwaltung alle Bürgerinnen und Bürger, ihr Grünmaterial am jeweiligen Abfuhrtag spätestens bis 6:00 Uhr morgens gut sichtbar am Straßenrand bereitzustellen.
Kleinabfälle wie Rasenschnitt, Laub oder Heckenschnitt müssen in verrottbaren Papiersäcken verpackt werden. Diese können im Bürgerbüro des Rathauses zum Preis von 2,00 € pro Stück erworben werden.
Grünabfälle werden ausschließlich zu den angekündigten Terminen eingesammelt – eine Mitnahme im Rahmen der normalen Bioabfuhr findet nicht statt.
Ast- und Strauchwerk ist zu bündeln, wobei ausschließlich Bindfäden (kein Draht oder Perlon) verwendet werden dürfen. Die Stücke dürfen maximal 1,50 Meter lang und bis zu 150 Millimeter dick sein.
Pro Grundstück werden höchstens 3 Kubikmeter abgefahren.
Für Anliegerinnen und Anlieger, die Laub von großen, städtischen Bäumen beseitigen müssen, stellt das Bürgerbüro kostenlose Papiersäcke zur Verfügung. Alternativ kann eine zusätzliche kostenfreie Laubtonne bestellt werden. Der genaue Termin für eine zusätzliche Laubabfuhr wird noch bekanntgegeben.
Bezirkseinteilung: Wer wird wann bedient?
Bezirk I – Abfuhrtag: 6. November 2025
Am Donnerstag erfolgt die Abholung in folgenden Straßen:
Abt-Molitor-Straße, Albersheimstraße, Brunnenbach, Freibad, Lohkamp, Rondell, Schildstuhl, Am Wüllen, Annettestraße, Anton-Aulke-Straße, Auf dem Berge, Augustin-Wibbelt-Straße, Aulendorfer, Bendixstraße, Berkelaue, Bockelsdorfer, Brockmannweg, Brunnenweg, Buschenkamp, Coesfelder Straße 11-20, Darfelder Straße, Drostenweg, Kley, Gantweger Straße, Gartenstraße, Gerburgisstraße, Graute Laun, Grotenkamp, Hagen, Hahnenkamp, Heckenweg, Hermann-Löns-Straße, Hilgenesch, Hoher, Draum, Im Konskamp, Industriestraße, Johannisstraße, Josef-Suwelack-Straße, Kapellenweg, Karl-Wagenfeld-Straße, Kerkeler, Kettelerstraße, Kleikamp, Kohkamp, Kolpingstraße, Laubreide, Ludger-Völker-Straße, Ludgeristraße 31 bis Nr. 53, Marienstraße, Massonneaustraße, Mergelkamp, Moorkamp, Natz-Thier-Straße, Nielande, Nikolausstraße, Nordhang, Nordstraße, Oberlau, Osterwicker Straße, Propst-Laumann-Straße, Raiffeisenstraße, Steenpättken, Steinkamp, Tiefer Weg, Galen-Straße, Raesfeld-Straße, Von-Twickel-Straße, Wendelskamp, Windmühlenweg, Zu den Alstätten, Zur Hämmermark.
Bezirk II – Abfuhrtag: 7. November 2025
Am Freitag werden Grünabfälle in diesen Straßen abgeholt:
Ahornweg, Altenberger, Alter Sportplatz, Bahnhof, Haulingbach, Südberg, Am Voß, Berkel, Kolvenburg, An der Welle, Anhalter Straße, Austenkamp, Bahnhofstraße, Baumgarten, Beerlager Straße, Bergstraße, Bernhardstraße, Birkenweg, Bonackerweg, Brandenburger Straße, Buchenstraße, Coesfelder Straße 1-10, Danziger Straße, Daruper Straße, Eichenweg, Erlenweg, Esch, Feldweg, Fichtenweg, Friedhofstraße, Friethöfer, Grüner Weg, Haugen Kamp, Hörsterstraße, Holthauser Straße, Hospitalstraße, Johannikirchplatz, Josefstraße, Kampstraße, Kastanienweg, Kiefernweg, Kirchstraße, Kurze Straße, Lärchenweg, Lange Straße, Leinenweberweg, Lilienbeck, Lindenstraße, Ludgeristraße von 1 bis Nr. 30, Lusekammerweg, Markt, Mecklenburger Straße, Molkereiweg, Mühlenstraße, Münsterstraße, Nottulner Straße, Ostwall, Platanenweg, Rathausstraße, Richtengraben, Rüschenkamp, Sachsenstraße, Sandbreide, Sandweg, Schmiedestraße, Schulstraße, Schulweg, Tannenweg, Thüringer Straße, Ulmenweg, Wegesende, Weihgarten, Wiesenstraße, Zum Alten Hof, Berkelquelle, Dornaue, Zur Sandkuhle.
Wichtige Hinweise für alle Beteiligten
Die Stadt Billerbeck weist darauf hin, dass eine Abfuhr ausschließlich an den genannten Terminen erfolgt. Eine spätere oder frühere Bereitstellung des Materials ist nicht möglich.
Das Ordnungsamt empfiehlt, die Abfälle sorgsam vorzubereiten, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Nur so kann eine zügige und vollständige Entsorgung garantiert werden.
Mit diesen Maßnahmen setzt die Stadt Billerbeck auf geordnete Abfallentsorgung und einen nachhaltigen Umgang mit Gartenabfällen. Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, die Vorgaben zu beachten und einen Beitrag zu einer sauberen Stadt zu leisten.