Dorsten verschärft Kontrollen im Stadtgebiet

KOD überwacht Falschparken, Müllablagerungen und Hundeverordnung vom 29.12. bis 04.01. – Bußgelder bis 300 Euro möglich

Von Neues aus Dorsten

In der ersten Kalenderwoche des neuen Jahres intensiviert der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) der Stadt Dorsten seine Kontrollen. Vom 29. Dezember 2025 bis zum 4. Januar 2026 finden im gesamten Stadtgebiet Schwerpunktkontrollen statt. Ziel der Maßnahmen ist es, gängige Ordnungswidrigkeiten konsequent zu ahnden und die Einhaltung von Vorschriften sicherzustellen.

Fokus auf Dauerthemen im Stadtgebiet

Die Mitarbeitenden des KOD widmen sich insbesondere bekannten Problemfeldern. Dazu zählen Verstöße im ruhenden Verkehr, etwa Falschparken, illegale Müllablagerungen und die Einhaltung der städtischen Hundeverordnung. Die Kontrollen erfolgen flächendeckend, wobei in zwei Stadtteilen zusätzliche Schwerpunkte gesetzt werden.

  • Verstöße im ruhenden Verkehr (z. B. Falschparken)

  • Illegale Müllentsorgungen

  • Einhaltung der Hundeverordnung

    Hundeverordnung: Mitführungspflichten und Bußgelder

    Ein bedeutender Kontrollschwerpunkt betrifft Hundehalter und ihre Sorgfaltspflichten. Die KOD-Mitarbeitenden kontrollieren insbesondere:

    • Mitführungspflicht eines Kotbeutels: Wer beim Spaziergang mit Hund keinen geeigneten Kotbeutel mitführt, muss mit einem Bußgeld von 25 Euro rechnen.

    • Verbot, Hunde auf Spielplätze mitzunehmen: Hier drohen Bußgelder zwischen 40 und 90 Euro.

    • Liegenlassen von Hundekot: Die Höhe der Bußgelder variiert je nach Ort: 100 Euro auf Grünanlagen, 125 Euro auf Gehwegen und 300 Euro auf Spielplätzen.

      Bei wiederholten Verstößen oder Uneinsichtigkeit werden die Sätze in der Regel erhöht.

      Dienstzeiten und Erreichbarkeit des Ordnungsdienstes

      Der KOD ist im genannten Zeitraum regulär montags bis freitags zwischen 7:30 und 18:00 Uhr im Dienst. Auch außerhalb dieser Zeiten sowie am Wochenende werden Kontrollstreifen durchgeführt, um eventuelle Verstöße festzustellen und zu ahnden.

      Der KOD kann telefonisch oder per E-Mail kontaktiert werden. Bei Notfällen stehen spezielle Telefonnummern zur Verfügung:

      • Kommunaler Ordnungsdienst Dorsten: 6012531

      • Polizei-Notruf: 110

      • Feuerwehr-Notruf: 112

        Zuständigkeiten und Hinweise zum Notfall

        Der Kommunale Ordnungsdienst verfolgt keine strafrechtlichen Delikte wie Sachbeschädigungen oder Körperverletzungen – hierfür bleibt die Polizei zuständig. Bei akuten Störungen, beispielsweise bei nächtlicher Lärmbelästigung außerhalb der regulären Dienstzeiten oder wenn andere Behörden nicht erreichbar sind, übernimmt der KOD die Bearbeitung dieser Meldungen.

        Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, Lärmverursacher dem Ordnungsamt zu melden, damit die Polizei entlastet und sich auf ihre Kernaufgaben konzentrieren kann. Ziel ist es, Belästigungen frühzeitig zu unterbinden und Wiederholungen zu verhindern.

        Mit den angekündigten Kontrollen setzt die Stadt Dorsten ein Zeichen für mehr Sauberkeit, Ordnung und Rücksichtnahme im öffentlichen Raum. Das Ordnungsamt bittet um die Mithilfe der Bevölkerung und um Beachtung der genannten Vorschriften.

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