KOD mit Schwerpunktkontrollen in Hardt und Altendorf-Ulfkotte

Kontrollen zu Hundekot, ruhendem Verkehr und illegaler Müllentsorgung in der Woche vom 10. bis 16. August 2026

Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) wird in der Woche von Montag, 10. August, bis Sonntag, 16. August 2026, verstärkt in Hardt und in Altendorf-Ulfkotte unterwegs sein. In den beiden Stadtteilen sind an zwei Tagen zusätzliche Schwerpunktkontrollen vorgesehen.

Nach Angaben der Stadt nehmen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes dabei unter anderem Hundekot, Verstöße im ruhenden Verkehr wie Falschparken sowie illegale Müllentsorgungen in den Blick. Zudem leitet der KOD Feststellungen für andere Fachbereiche an die zuständigen Kolleginnen und Kollegen weiter.

Grundsätzlich ist der Kommunale Ordnungsdienst im gesamten Stadtgebiet unterwegs.

Bußgelder bei Verstößen mit Hund

Bei den Kontrollen zum Thema Hundekot werden unter anderem folgende Verstöße überprüft:

  • die Pflicht, einen Kotbeutel mitzuführen: 25 Euro Bußgeld im Regelfall,
  • das Verbot, Hunde auf Spielplätze mitzunehmen: 40 bis 90 Euro,
  • das Liegenlassen von Hundekot: 100 Euro in einer Grünanlage, 125 Euro auf einem Gehweg und 300 Euro auf einem Spielplatz.

Die genannten Bußgelder sind Regelsätze. Bei Uneinsichtigkeit oder Wiederholung können sie höher ausfallen.

So ist der KOD erreichbar

Die regulären Dienstzeiten des Kommunalen Ordnungsdienstes sind montags bis freitags von 7.30 Uhr bis 18 Uhr. In diesem Zeitraum ist der KOD am besten per E-Mail an [email protected] oder telefonisch unter 02362 66-3760 erreichbar.

Kontroll- und Streifengänge finden nach Angaben der Stadt auch außerhalb dieser Zeiten sowie am Wochenende statt.

Keine Notrufnummer

Die Stadt weist darauf hin, dass die Rufnummer des Kommunalen Ordnungsdienstes keine Notrufnummer ist. Bei Straftaten oder außerhalb der Erreichbarkeit des KOD soll die Polizei Dorsten unter 02362 6012531 kontaktiert werden, im Notfall die 110. Für die Feuerwehr gilt die Notrufnummer 112.

Geht es um die strafrechtliche Verfolgung, Verhinderung oder Aufklärung von Straftaten, ist nach Mitteilung der Stadt die Polizei der richtige Ansprechpartner. Das gilt auch dann, wenn andere Behörden wie das Ordnungsamt nicht rechtzeitig tätig werden können, etwa außerhalb der Dienstzeiten.

Als Beispiel nennt die Stadt akute nächtliche Lärmbelästigungen. Wer weiß, von wem der Lärm ausgeht, kann dies auch im Nachgang an [email protected] melden. Das Ordnungsamt werde sich dann nachträglich mit dem Sachverhalt befassen.

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