KOD verstärkt Kontrollen in Hervest und Holsterhausen
Schwerpunkt liegt auf Parkverstößen, illegaler Müllentsorgung sowie Verstößen im Zusammenhang mit Hunden vom 3. bis 9. August 2026
Schwerpunktstreifen des Kommunalen Ordnungsdienstes in Hervest und Holsterhausen
Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) wird in der kommenden Woche von Montag, 3. August, bis Sonntag, 9. August 2026, verstärkt in Hervest und Holsterhausen unterwegs sein. Nach Angaben der Stadt nehmen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes dabei insbesondere Parkverstöße, illegale Müllentsorgung und Verstöße im Zusammenhang mit Hunden in den Blick.
Geplant sind an zwei Tagen in der Woche zusätzliche Schwerpunktkontrollen in den beiden Stadtteilen. Unabhängig davon ist der KOD grundsätzlich im gesamten Stadtgebiet unterwegs. Feststellungen aus den Kontrollen werden bei Bedarf an die zuständigen Kolleginnen und Kollegen anderer Fachbereiche weitergeleitet.
Kontrollen zu Hundekot und Mitnahmeregeln
Beim Thema Hundekot werden unter anderem folgende Verstöße kontrolliert:
- fehlender Kotbeutel: 25 Euro Bußgeld im Regelfall
- Mitnahme von Hunden auf Spielplätze: 40 bis 90 Euro
- Liegenlassen von Hundekot:
- 100 Euro in einer Grünanlage
- 125 Euro auf einem Gehweg
- 300 Euro auf einem Spielplatz
Bei den genannten Beträgen handelt es sich um Regelsätze. Nach Angaben der Stadt können die Bußgelder bei Uneinsichtigkeit oder Wiederholung auch höher ausfallen.
So ist der KOD erreichbar
Die regulären Dienstzeiten des Kommunalen Ordnungsdienstes sind montags bis freitags von 7.30 Uhr bis 18 Uhr. In diesem Zeitraum ist der KOD am besten per E-Mail unter [email protected] oder telefonisch unter 02362 66-3760 erreichbar.
Nach Angaben der Stadt finden Kontroll- und Streifengänge allerdings auch außerhalb dieser Zeiten sowie am Wochenende statt.
Keine Notrufnummer
Die Stadt weist ausdrücklich darauf hin, dass die Rufnummer des Kommunalen Ordnungsdienstes keine Notrufnummer ist. Bei Straftaten oder außerhalb der Erreichbarkeit des KOD soll die Polizei Dorsten unter 02362 6012531 kontaktiert werden, in Notfällen die 110. Für die Feuerwehr gilt die Notrufnummer 112.
Wenn es um die strafrechtliche Verfolgung, Verhinderung oder Aufklärung von Straftaten geht, ist nach Angaben der Stadt die Polizei zuständig. Das gilt auch dann, wenn andere Behörden nicht rechtzeitig tätig werden können.
Lärmfälle im Nachgang melden
Wer weiß, wer einen Lärm verursacht hat, kann dies auch im Nachgang dem Ordnungsamt per E-Mail an [email protected] melden. Das Ordnungsamt wird sich dem Sachverhalt anschließend annehmen.
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