KOD Dorsten verschärft Kontrollen in Wulfen

Fokus auf Falschparken, Müll und Spielplatz-Hunderegeln – Bußgelder bis 300 Euro ab 28. Juli 2025

Von Neues aus Dorsten

In der kommenden Woche intensiviert der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) der Stadt Dorsten seine Kontrollen in verschiedenen Stadtteilen. Am Dienstag, dem 28. Juli 2025, richtet sich eine besondere Aufmerksamkeit auf die Altstadt Wulfen. Mit gezielten Schwerpunktstreifen sollen Verstöße im ruhenden Verkehr, illegale Müllentsorgung sowie die Einhaltung der Hunderegelungen auf Spielplätzen überprüft werden.

Fokus der Schwerpunktkontrollen

Die KOD-Streife am Dienstag bildet den Auftakt für verstärkte Kontrollen in weiteren Stadtteilen im Verlauf der Woche. Die wichtigsten Kontrollthemen:

  • Falschparken (Verstöße im ruhenden Verkehr)
  • Illegale Müllentsorgung, insbesondere im Hinblick auf Hundekot
  • Einhaltung der Spielplatzregelungen für Hunde
  • Der Kommunale Ordnungsdienst agiert dabei nicht nur in Wulfen, sondern ist grundsätzlich im gesamten Stadtgebiet präsent. Zusätzlich zu den regulären Kontrollzeiten erfolgen mindestens zwei weitere intensive Schwerpunktkontrollen pro Woche in unterschiedlichen Quartieren.

    Bußgelder und rechtliche Hinweise

    Für verschiedene Ordnungswidrigkeiten gelten festgelegte Bußgelder:

    • Kotbeutelpflicht für Hundebesitzer: 25 Euro
    • Hunde auf Spielplätzen: verboten, Bußgeld 40 bis 90 Euro
    • Liegenlassen von Hundekot: 100 Euro auf Grünanlagen, 125 Euro auf Gehwegen, 300 Euro auf Spielplätzen
    • Bei Uneinsichtigkeit oder wiederholten Vergehen kann die Höhe des Bußgeldes weiter steigen.

      Handlungsrahmen des KOD und Kontaktzeiten

      Der Kommunale Ordnungsdienst ist montags bis freitags von 7:30 bis 18:00 Uhr erreichbar. Kontrollgänge erfolgen jedoch auch außerhalb dieser Zeiten – insbesondere an Wochenenden oder bei dringendem Bedarf.

      Notfallkontakte und Zuständigkeiten

      • Kommunaler Ordnungsdienst Dorsten: 6012531
      • Polizei-Notruf: 110
      • Feuerwehr-Notruf: 112
      • Für Straftaten wie Sachbeschädigungen, Körperverletzungen oder Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz bleibt die Polizei zuständig. Der KOD übernimmt die Sicherstellung von öffentlicher Ordnung, kann aber nach § 1 Abs. 1 S. 3 PolG NRW auch bei akuter nächtlicher Lärmbelästigung eingeschaltet werden.

        Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger erwünscht

        Bürger werden gebeten, auch störenden Lärm zu melden, sofern der Verursacher bekannt ist. So kann die Polizei entlastet und der KOD effektiv tätig werden, um Wiederholungen und vermeidbare Belästigungen zu verhindern.

        Die kommende Woche steht somit ganz im Zeichen verstärkter Kontrolle und Prävention. Mit dem Engagement des Kommunalen Ordnungsdienstes und der Unterstützung der Bevölkerung sollen Sauberkeit, Sicherheit und ein rücksichtsvolles Miteinander im Stadtgebiet Dorsten weiter gestärkt werden.

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