KOD kontrolliert Hundekot und Parkverstöße in Holsterhausen Hardt

Vom 1. bis 7. Dezember 2025 führt der Kommunale Ordnungsdienst verstärkte Kontrollen durch – Bußgelder bis 300 Euro möglich

Von Neues aus Dorsten

Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) legt in der Woche vom 1. bis 7. Dezember 2025 einen besonderen Fokus auf Kontrolleinsätze im Dorstener Stadtteil Holsterhausen Hardt. Ziel der Aktion sind vor allem Verstöße im ruhenden Verkehr sowie illegale Müllentsorgung – mit Schwerpunkt auf Hundekot. Die Stadt betont mit dieser Schwerpunktaktion ihr Anliegen, für mehr Sauberkeit und Ordnung zu sorgen.

Schwerpunkte der KOD-Kontrollen

Die Kontrollen richten sich insbesondere gegen:

  • Pflicht, beim Gassi-Gehen einen Kotbeutel mitzuführen (Regelbußgeld: 25 Euro)
  • Verbot, Hunde auf Spielplätze mitzunehmen (Bußgeld: 40 bis 90 Euro)
  • Hundekot liegenlassen
    • im Park: 100 Euro
    • auf dem Gehweg: 125 Euro
    • auf Spielplätzen: bis zu 300 Euro
    • Diese Bußgelder gelten als Regelsätze. Bei Uneinsichtigkeit oder Wiederholung können sie deutlich höher ausfallen.

      Regelmäßige und zusätzliche Kontrollen im Stadtgebiet

      Der KOD ist grundsätzlich im gesamten Stadtgebiet unterwegs. Darüber hinaus werden regelmäßig an zwei Tagen pro Woche zusätzliche Schwerpunktkontrollen in wechselnden Stadtteilen durchgeführt. Ziel ist eine konsequente Einhaltung der städtischen Vorschriften zur Gewährleistung von Sicherheit und Sauberkeit.

      Erreichbarkeit und Notfälle

      Der Kommunale Ordnungsdienst ist montags bis freitags von 7:30 Uhr bis 18:00 Uhr erreichbar. Kontrollstreifengänge finden jedoch auch außerhalb dieser Zeiten und an Wochenenden statt.

      • Notrufnummer Kommunaler Ordnungsdienst Dorsten: 6012531
      • Polizei: 110
      • Feuerwehr: 112
      • Im Notfall, insbesondere bei Straftaten wie Sachbeschädigungen, Körperverletzungen oder Verstößen gegen das Betäubungsmittelverbot, sollte stets die Polizei informiert werden. Der KOD übernimmt Aufgaben der öffentlichen Sicherheit und Ordnung vorrangig dann, wenn andere Behörden nicht erreichbar sind.

        Lärmbelästigungen und Zusammenarbeit der Behörden

        Bei akuten nächtlichen Lärmbelästigungen ist es wichtig, den Verursacher direkt zu melden. So kann die Polizei entlastet werden und sich auf ihre Kernaufgaben konzentrieren. Das Ordnungsamt übernimmt anschließend die Prüfung des Sachverhaltes und arbeitet daran, wiederholte, vermeidbare Belästigungen nachhaltig zu verhindern.

        Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich an die geltenden Vorschriften zu halten und so ihren Beitrag zu einem sauberen und sicheren Stadtbild zu leisten. Die angekündigte Schwerpunktkontrolle soll Aufmerksamkeit für diese Themen schaffen und das Bewusstsein in der Bevölkerung stärken.

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