KOD kontrolliert nächste Woche verstärkt
Schwerpunkt auf Falschparken, Müll und Hunde – Bußgelder bis 300 Euro
In der kommenden Woche richtet das Ordnungsamt im Rahmen der KOD-Schwerpunktkontrollen den Blick auf mehrere wiederkehrende Problemfelder im Stadtgebiet. Im Mittelpunkt stehen Verstöße im ruhenden Verkehr, illegale Müllentsorgungen sowie Kontrollen rund um das Thema Hund. Die Kommunalen Ordnungskräfte sind grundsätzlich im gesamten Stadtgebiet unterwegs; zusätzlich werden an zwei Tagen der Woche Schwerpunktkontrollen in den Stadtteilen durchgeführt.
Schwerpunkt auf Parkverstöße, Müll und Hundekontrollen
Nach Angaben in der Mitteilung sollen die Feststellungen an die zuständigen Kolleginnen und Kollegen der Fachbereiche weitergeleitet werden. Damit sollen die bekannten Dauerärgernisse gezielt erfasst und weiterbearbeitet werden.
Besonders im Fokus stehen dabei Falschparken und illegale Müllentsorgungen. Beide Bereiche gehören nach Darstellung des Ordnungsamtes zu den Themen, die im Alltag immer wieder für Beschwerden sorgen.
Kontrollen beim Thema Hund
Auch im Umgang mit Hunden kündigt das Ordnungsamt verstärkte Kontrollen an. Geprüft wird unter anderem, ob ein Kotbeutel mitgeführt wird und ob Hunde auf Spielplätze mitgenommen werden. Außerdem wird darauf geachtet, ob Hundekot ordnungsgemäß entfernt wird.
Die genannten Beträge sind Regelsätze. Bei Uneinsichtigkeit oder Wiederholung kann höher angesetzt werden.
Erreichbarkeit des Ordnungsdienstes
Für den regulären Dienst gelten montags bis freitags die Zeiten von 7.30 bis 18 Uhr. In diesem Zeitraum ist der Kommunale Ordnungsdienst per E-Mail oder telefonisch unter 02362 66-3760 erreichbar. Kontroll- und Streifengänge finden jedoch auch außerhalb dieser Zeiten sowie am Wochenende statt.
Wichtig ist dabei der Hinweis, dass die genannte Rufnummer keine Notrufnummer ist. Für Einsätze des Kommunalen Ordnungsdienstes Dorsten soll 02362 6012531 genutzt werden. In Notfällen gelten die 110 oder die Feuerwehr 112.
Abgrenzung zu den Aufgaben der Polizei
Die Mitteilung weist zudem darauf hin, dass die Polizei der richtige Ansprechpartner ist, wenn es um die strafrechtliche Verfolgung und Aufklärung von Straftaten geht. Dazu zählen etwa Sachbeschädigungen, Körperverletzungen oder Verstöße gegen das Betäubungsmittelverbot.
Das Ordnungsamt ist nach eigener Darstellung für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zuständig, wenn andere Behörden, etwa außerhalb der Dienstzeiten oder bei fehlender Erreichbarkeit, nicht rechtzeitig tätig werden können.
Beispiel: akute nächtliche Lärmbelästigung
Als mögliches Beispiel nennt die Mitteilung eine akute nächtliche Lärmbelästigung. Wer weiß, wer den Lärm verursacht, sollte dies melden. Auf diese Weise kann die Polizei entlastet werden, während sich das Ordnungsamt im Nachgang dem Sachverhalt annimmt und im besten Fall dazu beiträgt, erneute Belästigungen zu vermeiden.
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