KOD startet harte Kontrollen in Lembeck Feldmark

Vom 14. bis 20. Juli 2025 werden Falschparken, Müll und Hundeverstöße gezielt geahndet – Bußgelder bis 300 Euro

Von Neues aus Dorsten

In der kommenden Woche plant der kommunale Ordnungsdienst (KOD) im Stadtgebiet, besonders im Bereich Lembeck Feldmark, verstärkte Kontrollen. Ziel dieser Schwerpunktaktion ist es, verschiedenen Ordnungswidrigkeiten gezielt entgegenzuwirken und das Zusammenleben im öffentlichen Raum zu verbessern.

Fokus der Schwerpunktkontrollen

Vom 14. bis 20. Juli 2025 überprüft der KOD insbesondere:

  • Verstöße im ruhenden Verkehr, etwa Falschparken
  • Illegale Müllentsorgung in öffentlichen Bereichen
  • Einhaltung der Hundeverordnung, darunter die Pflicht zum Mitführen von Kotbeuteln
  • Verbot, Hunde auf Spielplätze mitzunehmen
  • Entfernung von Hundekot – insbesondere das Liegenlassen auf Gehwegen, Grünanlagen und Spielplätzen
  • Die Festsetzung der Bußgelder erfolgt nach festgelegten Sätzen und kann bei Uneinsichtigkeit oder im Wiederholungsfall deutlich steigen:

    • Fehlender Kotbeutel: Regelfall 25 Euro
    • Hund auf Spielplatz: 40 bis 90 Euro
    • Liegenlassen von Hundekot: 100 Euro auf Anlagen, 125 Euro auf Gehwegen, bis zu 300 Euro auf Spielplätzen
    • Erreichbarkeit und Kontrollen im Stadtgebiet

      Der Ordnungsdienst ist grundsätzlich im gesamten Stadtgebiet präsent. Neben den regulären Einsatzzeiten – montags bis freitags von 7:30 bis 18:00 Uhr – werden in zwei Stadtteilen zusätzliche Kontrollen durchgeführt. Kontrollgänge sind zudem auch außerhalb dieser Zeiten sowie am Wochenende möglich.

      • Reguläre Erreichbarkeit des KOD per Telefon unter der Nummer 66-3760 und per E-Mail während der Dienstzeiten
      • Bei akuten Notfällen oder Straftaten, etwa bei Sachbeschädigung, Körperverletzung oder Verstößen gegen das Betäubungsmittelverbot, stehen folgende Notrufnummern bereit:
        • KOD Dorsten: 6012531
        • Polizei: 110
        • Feuerwehr: 112
        • Relevanz für Bürgerinnen und Bürger

          Das ordnungswidrige Verhalten wird vom KOD konsequent verfolgt. Unterstützend kann die Behörde auch bei strafrechtlichen Vorgängen tätig werden. Besonders bei nächtlichen Lärmbelästigungen oder anderen Störungen ist die Kooperation der betroffenen Anwohner gefragt: Werden Verursacher eindeutig benannt, kann die Ordnungsbehörde wirksame Maßnahmen für die Zukunft treffen, was parallel die Polizei entlastet.

          Die Kontrollen des kommunalen Ordnungsdienstes sollen nicht nur für mehr Sicherheit und Sauberkeit sorgen, sondern die Gemeinschaft für ein rücksichtsvolles Zusammenleben sensibilisieren. Hinweise und Beobachtungen von Bürgerinnen und Bürgern sind daher ausdrücklich erwünscht.

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