Kommunaler Ordnungsdienst startet Schwerpunktkontrollen

Dorsten: Fokus auf Falschparken, illegale Müllentsorgung und Hundehaltung – Bußgelder bis 300 Euro möglich

Von Neues aus Dorsten

In der kommenden Woche plant die kommunale Ordnungsdienststelle gezielte Schwerpunktkontrollen im gesamten Stadtgebiet und in zwei Stadtteilen. Ziel ist es, die Einhaltung wichtiger Vorschriften im Bereich des ruhenden Verkehrs, der Müllentsorgung sowie der Hundehaltung sicherzustellen. Die Maßnahmen werden zwischen dem 23. Februar und März 2026 durchgeführt und von den zuständigen Fachbereichen begleitet.

Kontrollschwerpunkte mit klaren Regelungen

Im Mittelpunkt der Kontrollen stehen vor allem folgende Bereiche:

  • Falschparken und Verstöße im ruhenden Verkehr
  • Illegale Müllentsorgung
  • Verstöße gegen die Vorgaben zur Hundehaltung
  • Bei den Kontrollen zur Hundehaltung werden insbesondere folgende Pflichten überprüft und sanktioniert:

    • Mitführen von Kotbeuteln beim Gassi gehen (Bußgeld: 25 Euro)
    • Mitnahme von Hunden auf Spielplätze (Bußgeld: 40 bis 90 Euro)
    • Liegenlassen von Hundekot auf öffentlichen Anlagen (Bußgelder gestaffelt: 100 Euro auf Anlagen, 125 Euro auf Gehwegen, 300 Euro auf Spielplätzen)
    • Die genannten Bußgelder sind als Regelsätze zu verstehen. Sollte Uneinsichtigkeit vorliegen oder es sich um Wiederholungsverstöße handeln, können die Beträge unmittelbar erhöht werden.

      Prävention und Durchführung

      Diese gezielten Kontrollgänge verfolgen das Ziel, vorbeugend tätig zu werden und für mehr Sauberkeit sowie Ordnung im Stadtgebiet zu sorgen. Die Durchführung erfolgt im Rahmen der regulären Erreichbarkeit der Ordnungsdienststelle, wobei auch außerhalb der Kernzeiten sowie an Wochenenden Kontrollgänge stattfinden können.

      Erreichbarkeit und Notfallkontakte

      • Ordnungsdienst regulär erreichbar: Montag bis Freitag von 7:30 bis 18:00 Uhr
      • Kontrollgänge finden auch außerhalb dieser Zeiten sowie an Wochenenden statt
        • Polizei-Notruf: 110
        • Feuerwehr-Notruf: 112
        • Zuständigkeiten im Überblick

          Der Kommunale Ordnungsdienst ist für die Durchsetzung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung verantwortlich. Strafrechtliche Ermittlungen wie etwa bei Sachbeschädigung, Körperverletzung oder Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz obliegen ausschließlich der Polizei. Bei akuten nächtlichen Lärmbelästigungen jedoch kann zusätzlich der Ordnungsdienst kontaktiert werden.

          Oberstes Ziel bleibt, für schnelle Abhilfe bei Verstößen und Störungen zu sorgen und dadurch auch die Polizei zu entlasten. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, bei Vorfällen wie Lärm oder sonstigen Störungen umgehend den Ordnungsdienst zu informieren.

          Weitere Informationen und vertiefende Hintergründe sind dem Pressedienst 19.02. zur Schwerpunktstreife zu entnehmen.

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