Königswinter will Bebauungsplan aufheben

Für Oberpleis startet die öffentliche Beteiligung zur „Siegburger Straße“ – Unterlagen liegen bis 3. Juni 2026 aus.

Königswinter will Bebauungsplan aufheben
Fiktives KI-Symbolbild zum Beitrag: Königswinter will Bebauungsplan aufhebenKI-generiert mit OpenAI · Herausgeber: Die Stadt Redaktion

In Königswinter-Oberpleis steht die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 60/02 „Siegburger Straße“ im Mittelpunkt eines aktuellen Planverfahrens. Die Stadt macht die Beschlüsse des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz öffentlich bekannt und eröffnet die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.

Hintergrund der Aufhebung

Nach Angaben der Stadt soll mit der Aufhebung des seit 1960 wirksamen Bebauungsplanes eine rechtssicherere Grundlage für die planungsrechtliche Beurteilung geplanter Bauvorhaben geschaffen werden. Künftig sollen dafür die Regelungen der §§ 34 und 35 Baugesetzbuch maßgeblich sein.

Die bislang geltenden Festsetzungen werden als veraltet und aus heutiger Sicht unzureichend definiert beschrieben. Eine rechtssichere Anwendung sei daher nicht mehr hinreichend gegeben. Zugleich seien die damaligen Planungsziele, darunter die Neuordnung der Grundstücke entlang der Siegburger Straße, inzwischen weitestgehend umgesetzt.

Für die noch unbebauten Restflächen sieht die Stadt eine ausreichende planungsrechtliche Steuerung über die genannten Vorschriften des Baugesetzbuchs.

Beschlusslage des Ausschusses

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz des Rates der Stadt Königswinter hat in seiner Sitzung am 13.03.2024 mehrere Punkte beschlossen:

  • Die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen Äußerungen werden zur Kenntnis genommen.
  • Die Prüfergebnisse der Stadtverwaltung werden übernommen.
  • Die Öffentlichkeit wird gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch beteiligt.
  • Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch beteiligt.
  • Diese Beschlüsse werden öffentlich bekanntgemacht. Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus dem beigefügten Plan.

    Veröffentlichung der Unterlagen

    Da die Aufhebung im Regelverfahren erfolgt, ist eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 in Verbindung mit § 2a BauGB einschließlich Umweltbericht erforderlich.

    Der Entwurf der Aufhebungssatzung mit dem dazugehörigen Geltungsbereich, die Unterlagen zum aufzuhebenden Bebauungsplan Nr. 60/02 sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden vom 27.04.2026 bis einschließlich 03.06.2026 im Internet veröffentlicht.

    Wo die Unterlagen einsehbar sind

    Die Dokumente sind auf der Internetseite der Stadt unter der Rubrik „Planen & Bauen“, Unterrubrik „Bauleitplanung“, Menüpunkt „Aktuelle Planverfahren“ verfügbar.

    Zusätzlich sind der Entwurf der Aufhebungssatzung und der dazugehörige Geltungsbereich im Foyer des Verwaltungsgebäudes, Alte Poststraße 8, Königswinter-Thomasberg, jederzeit einsehbar und ausgehangen. Dort können auch die kompletten Planunterlagen während der Veröffentlichungszeit vor Ort eingesehen werden.

    Für eine Einsicht vor Ort wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten. Das Verwaltungsgebäude kann barrierefrei erreicht werden.

    Beteiligung und Stellungnahmen

    Während der Veröffentlichungsfrist sollen Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden. Sie können per E-Mail eingereicht werden. Auf anderem Weg, etwa postalisch an die Stadt Königswinter, Servicebereich Stadtplanung, sind Stellungnahmen ebenfalls möglich.

    Die Stadt weist darauf hin, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben können.

    Verfügbare umweltbezogene Informationen

    Im Zusammenhang mit dem Verfahren nennt die Stadt eine Reihe umweltbezogener Informationen, die vorliegen:

    • Mensch, menschliche Gesundheit, Bevölkerung: vorhandene Nutzung, planungsrechtliche Vorgaben des Regionalplans, betroffene Bereiche, festgesetztes Überschwemmungsgebiet, Hochwasserschutz, Entsorgungsleitungen, Verkehrssituation sowie gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse
    • Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt: Freiflächen, FFH- und Naturschutzgebiete, ökologische Vorgaben aus Regionalplan, Flächennutzungsplan und bestehenden Bebauungsplänen sowie der Biotopverbund-Korridor
    • Fläche, Boden, Wasser: sparsamer Umgang mit Boden, festgesetztes Überschwemmungsgebiet des Pleisbachs, Hochwasserschutz, Rückhalteraum, Gewässerentwicklung Pleisbach, Eingriffsprognose, Baulücken, zukünftige Entwicklung, Ausgleichsmaßnahmen und Reduzierung überbaubarer Flächen
    • Klima, Luft, Landschaft: Erhalt natürlicher Lebensgrundlagen, Grünflächen, Landschaftsschutzgebiet, Landschaftsbild, landschaftspflegerische Gestaltung, Verkehrsimmissionen, Abgrenzung von Innen- und Außenbereich sowie Stadtklima
    • Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter: Denkmalschutz, denkmalgeschützte Gebäude und Bodendenkmäler
    • Auswirkungen auf erneuerbare Energien, Energieeffizienz, Emissionen sowie Abfälle und Abwässer: Verkehrsimmissionen und Entfall einer Planstraße
    • Hinweis zum Datenschutz

      Mit der Abgabe einer Stellungnahme stimmen die Beteiligten den angegebenen personenbezogenen Daten zu. Diese werden gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO im Zuge des Planverfahrens sowie zur Erfüllung gesetzlich bestimmter Dokumentationspflichten und Informationspflichten verarbeitet. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten können im städtischen Internetangebot abgerufen werden.

      Die Bekanntmachung ist auf den 09.04.2026 datiert und bezieht sich auf den Geltungsbereich der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 60/02 „Siegburger Straße“ im Stadtteil Oberpleis.

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