Kommunalwahl 2025 in Königswinter: So stimmen Sie ab!
Informationen zu Briefwahl, Wahlamt-Öffnungszeiten und Kontaktmöglichkeiten
Am 14. September 2025 stehen in Nordrhein-Westfalen die Kommunalwahlen an. Auch die Bürgerinnen und Bürger in Königswinter sind aufgerufen, ihre Stimme abzugeben. Gewählt werden nicht nur der Stadtrat und der Bürgermeister bzw. die Bürgermeisterin in Königswinter, sondern ebenso die Mitglieder des Kreistags des Rhein-Sieg-Kreises sowie der Landrat oder die Landrätin.
Wahlamt in Königswinter öffnet im August
Das Wahlamt der Stadt Königswinter steht ab dem 5. August 2025 bereit, um Fragen rund um die Wahl zu beantworten und die Organisation rund um die Abstimmung zu gewährleisten. Es befindet sich im Haus Bachem in der Drachenfelsstraße 4, mitten in der Altstadt von Königswinter.
Das Wahlamt unterstützt Wahlberechtigte beim gesamten Prozess, von der Antragstellung bis zur Abgabe der Stimme – sowohl persönlich als auch per Briefwahl.
Briefwahl: Flexible Stimmabgabe
Wer am Wahltag verhindert ist, muss dennoch nicht auf seine Stimme verzichten. Die Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, bereits im Vorfeld eine Briefwahl zu beantragen. Dies funktioniert wahlweise online, schriftlich, per E-Mail oder persönlich. Eine Antragstellung per Telefon ist jedoch nicht gestattet.
Kontaktmöglichkeiten und Öffnungszeiten
Das Wahlamt der Stadt Königswinter ist für Fragen rund um die Wahl geöffnet und unterstützt Bürgerinnen und Bürger gerne bei ihren Anliegen.
title="Wahlamt der Stadt Königswinter"
subtitle="Für Fragen und Briefwahlanträge"
phone="02244/889-5010, 02244/889-5020"
email="[email protected]"
/>
title="Weitere Informationen zu den Kommunalwahlen 2025"
url="https://www.koenigswinter.de/kommunalwahl-2025.html"
/>
Mit diesen umfassenden Informationen sind die Bürgerinnen und Bürger von Königswinter bestens auf die bevorstehende Kommunalwahl vorbereitet. Die Stadt empfiehlt, sich frühzeitig über die verschiedenen Möglichkeiten der Stimmabgabe zu informieren und bei Bedarf die angebotenen Services des Wahlamts zu nutzen.
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