Kurzmitteilung: NRW fördert Denkmäler 2026
Für kleine denkmalpflegerische Maßnahmen gibt es Pauschalzuweisungen – Anträge sind bis 31. Mai 2026 möglich.

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt auch im Jahr 2026 den Erhalt historischer Bausubstanz mit einem Denkmalförderprogramm. Im Mittelpunkt stehen dabei kleinere denkmalpflegerische Maßnahmen, für die den Kommunen Pauschalzuweisungen zur Verfügung stehen. Von dem Programm profitieren insbesondere Eigentümerinnen und Eigentümer von Baudenkmälern, die Instandhaltung und Pflege ihrer Objekte vornehmen möchten.
Förderung für kleinere Maßnahmen
Für kleinere denkmalpflegerische Maßnahmen stehen jeder Kommune sogenannte Pauschalzuweisungen in Höhe von 7.500 Euro zur Verfügung. Je nach Umfang der Maßnahme und Anzahl der eingehenden Anträge kann eine Förderung von bis zu 2.000 Euro gewährt werden.
Die Zuschüsse sind nicht rückzahlbar. Die Auszahlung erfolgt nach Abschluss der Arbeiten.
Wer einen Antrag stellen kann
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, eingetragene Vereine sowie kirchliche Organisationen. Das Förderprogramm richtet sich damit an verschiedene Eigentümer- und Trägergruppen, die sich um den Erhalt von Denkmalen kümmern.
Voraussetzungen für die Förderung
Eine Förderung ist an mehrere Bedingungen geknüpft. Dazu gehören:
Antragsfrist und Einreichung
Anträge können ab sofort bis 31. Mai 2026 bei der Unteren Denkmalbehörde eingereicht werden. Das entsprechende Antragsformular steht auf der Internetseite der Stadt Königswinter zum Download bereit.
Mit dem Förderprogramm setzt Nordrhein-Westfalen auf den Erhalt historischer Bausubstanz und unterstützt Maßnahmen, die zur Pflege und Sicherung von Denkmalen beitragen.
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