Einfache Sprache
Nachbarschaftshilfe: Unterstützung in der Häuslichkeit und Begleitung für Pflegebedürftige
Aufgaben von Nachbarschaftshelferinnen und -helfern
Nachbarschaftshelferinnen und -helfer unterstützen pflegebedürftige Menschen zu Hause.
Sie übernehmen dabei eine ergänzende Aufgabe im Alltag.
Nach Angaben aus der Mitteilung begleiten sie bis zu zwei pflegebedürftige Personen.
Sie begleiten diese bei verschiedenen Unternehmungen.
Dadurch nehmen die Menschen am aktiven Leben teil.
Entlastungsbetrag aus der Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung zahlt pflegebedürftigen Menschen ab Pflegegrad 1 einen Entlastungsbetrag.
Der Entlastungsbetrag beträgt 131 Euro im Monat.
Der Zuschuss dient als Kostenerstattung.
Dafür kann der Entlastungsbetrag unter anderem für Nachbarschaftshilfe genutzt werden.
Die Nachbarschaftshilfe muss anerkannt sein.
Erleichterte Anerkennung seit dem 1. Januar 2024
Seit dem 1. Januar 2024 gelten erleichterte Anforderungen für die Anerkennung.
Interessierte sollen Kenntnisse über das Informationsangebot des Regionalbüros haben.
Interessierte sollen auch die Informationsbroschüre zur Nachbarschaftshilfe besitzen.
Die Broschüre erstellte ein Team mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.
Eine separate Schulung ist seitdem nicht mehr vorgeschrieben.
Die separate Schulung kann Neueinsteigerinnen und Neueinsteiger trotzdem unterstützen.
Sie kann einen guten Einstieg in die Nachbarschaftshilfe bieten.
Kurs in Hennef im Oktober 2026
Am 9. Oktober 2026 startet ein Kurs für interessierte Personen in Hennef.
Der Kurs geht am 10. Oktober 2026 weiter.
Der Kurs ist offen für Bürgerinnen und Bürger aus Königswinter.
Die Inhalte werden auf Deutsch vermittelt.
Die Inhalte werden auch auf Türkisch vermittelt.
Am Ende erhalten Teilnehmende ein Zertifikat.
Das Zertifikat dient der Anerkennung durch die Pflegekassen.
Mit dem Zertifikat können sich Nachbarschaftshelferinnen und -helfer anerkennen lassen.
Für Rückfragen steht das Servicecenter Soziales zur Verfügung.