NRW startet Anmeldung für Grundschüler 2026/2027
Eltern müssen Kinder bis 15. November anmelden – wichtige Infos zu Terminen, Sonderfällen und ärztlicher Untersuchung
Das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen hat die Anmeldetermine für die neuen Grundschülerinnen und Grundschüler zum Schuljahr 2026/2027 bekanntgegeben. Eltern und Erziehungsberechtigte erhalten damit wichtige Orientierung für den bevorstehenden Ablauf der Einschulung.
Kriterien für die Einschulung
Die Anmeldung zur Grundschule ist verpflichtend für alle Kinder, deren Schulpflicht am 1. August des jeweiligen Jahres einsetzt. Demnach müssen Erziehungsberechtigte ihre Kinder bis spätestens 15. November des Vorjahres an der gewünschten Grundschule anmelden.
Anmeldeverfahren und Information
Die betroffenen Familien werden von ihrer zuständigen Schule direkt kontaktiert und erhalten detaillierte Informationen zum Ablauf des Anmeldeverfahrens.
Ein wichtiger Hinweis: Bei der Anmeldung vor Ort muss das Kind zwingend anwesend sein.
Medizinische Untersuchung der Schulneulinge
Vor der Einschulung steht für jedes Kind eine ärztliche Untersuchung an. Die Termine hierfür werden vom Gesundheitsamt des Rhein-Sieg-Kreises schriftlich an die Eltern kommuniziert.
Sonderfälle: Antragskinder und Zugezogene
Für Eltern von Kindern, die auf Antrag eingeschult werden sollen oder die neu in das Einzugsgebiet gezogen sind, gilt eine gesonderte Terminvereinbarung:
Weiterführende Informationen
Umfassende Informationen zu den Anmeldungen und weiteren Abläufen finden sich auf der Webseite der Stadt Königswinter in der Rubrik "Anmeldungen an Grundschulen".
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Die übersichtliche Regelung der Anmeldetermine und die frühzeitige Kommunikation bieten Eltern die notwendige Planungssicherheit und unterstützen einen reibungslosen Übergang in die Grundschulzeit.
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