Poolwasser-Entsorgung in Königswinter: Das müssen Sie wissen

Stadt weist auf Abwassergebühren und Verbot der Gartenableitung hin – Garten-Zwischenzähler sind nicht erlaubt

Mit Beginn der Schwimmbadsaison erinnert die Stadt Königswinter alle Eigentümerinnen und Eigentümer von privaten Schwimmbecken und Pools an wichtige gesetzliche Bestimmungen. Besonders im Fokus stehen die Erstbefüllung und Nachbefüllung von Pools, die nach den geltenden Regelungen im Land Nordrhein-Westfalen abwassergebührenpflichtig sind.

Gesetzliche Grundlage und Abwasserpflicht

Nach dem Wassergesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (LWG NRW) gilt sämtliches Wasser, das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch verändert wurde, als Schmutzwasser. Dies ergibt sich aus § 54 Absatz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG). Auch das Wasser aus privaten Pools zählt dazu, da es schon durch den bloßen Gebrauch – etwa durch Kontakt mit Sonnencreme, Schweiß oder Körperflüssigkeiten – seine Eigenschaften verändert.

Entsorgungspflicht: So wird Poolwasser richtig entsorgt

Die Entsorgung dieses Wassers muss über eine kommunale oder verbandliche Einrichtung erfolgen. Das bedeutet konkret, dass Schwimmbadwasser zwingend dem Misch- oder Schmutzwasserkanal zugeführt werden muss. Dies gilt unabhängig davon, ob das Wasser chemisch behandelt wurde oder nicht.

Das Einleiten des Wassers in den Garten oder auf das Grundstück ist laut Stadt Königswinter und den aktuellen rechtlichen Vorschriften nicht zulässig. Ziel dieser Regelung ist es, Boden und Wasserorganismen vor möglichen Schadstoffen zu schützen.

Nicht zulässig: Garten-Zwischenzähler für Poolbefüllung

Die Nutzung eines Garten-Zwischenzählers zur Befüllung oder Entleerung eines Pools ist nicht erlaubt. Damit soll verhindert werden, dass Poolwasser am Abwassersystem vorbeigeführt und potenziell unsachgemäß entsorgt wird.

Verantwortung der Poolbesitzer

Die Stadt Königswinter appelliert an alle Besitzerinnen und Besitzer von Schwimmbecken, die bestehenden Regelungen einzuhalten. Insbesondere die ordnungsgemäße Entsorgung schützt nicht nur die Umwelt, sondern vermeidet zudem mögliche rechtliche Konsequenzen durch Fehlverhalten.

Für weiterführende Informationen und bei Rückfragen empfiehlt sich die Kontaktaufnahme mit den zuständigen Stellen der Stadtverwaltung Königswinter.

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