Bürgermeisterkandidat Marvin Weber darf in Paderborn antreten
Wahlausschuss bestätigt Zulassung trotz Bedenken des Innenministeriums

Der Wahlausschuss der Stadt Paderborn hat in seiner öffentlichen Sitzung am 10. Juli 2025 eine klare Entscheidung über die Zulassung der Bürgermeisterkandidaten für die kommende Wahl getroffen. Im Mittelpunkt stand dabei die Prüfung des Wahlvorschlags von Marvin Weber, zu dem kurz vor der Sitzung eine sogenannte „Erkenntnismitteilung“ des nordrhein-westfälischen Innenministeriums eingegangen war.
Hintergrund: Erkenntnismitteilung des Verfassungsschutzes
Die Mitteilung aus dem Innenministerium betraf Herrn Marvin Weber, der bis März 2025 Vorsitzender der Jungen Alternative Bezirksverband Ostwestfalen war. Nach Angaben der Stadt liegen gegen Herrn Weber keine strafrechtlichen Verurteilungen oder laufende Verfahren vor. Die Pressemitteilung hebt hervor, dass die reine Mitgliedschaft in der Partei AfD nicht automatisch als Hinweis auf eine verfassungsfeindliche Gesinnung gewertet wird.
Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit
Im Rahmen seiner Kandidatur hatte Marvin Weber die notwendige Zustimmungserklärung nach § 75b Abs. 4 der Kommunalwahlordnung eingereicht. Darin versicherte er, sich jederzeit zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes zu bekennen. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wurden auch die vom Verfassungsschutz vorgelegten Erkenntnisse in die Bewertung einbezogen.
Die gesetzlichen Hürden für den Ausschluss eines Kandidaten von der Wahl sind hoch. Dies wird unter anderem in den Paragraphen des Kommunalwahlgesetzes und der Landesverfassung NRW deutlich. Eine bloße Mitgliedschaft in einer bestimmten Partei reicht hierfür nicht aus.
Abwägung der Grundrechte und Entscheidungen im Wahlausschuss
Im Rahmen der Sitzung wurden auch öffentliche Äußerungen und Reden von Herrn Weber – beispielsweise in den sozialen Medien – bewertet. Dabei orientierte sich der Ausschuss an der jüngsten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Juni 2025 zum „Compact“-Magazin. Das Gericht betonte, dass die Meinungs- und Pressefreiheit selbst dann gelte, wenn diese von Gegnern der freiheitlichen Grundordnung beansprucht werde.
Die Erkenntnismitteilung wurde den Ausschussmitgliedern zeitnah übermittelt. Nach Abwägung aller rechtlichen und inhaltlichen Aspekte sowie unter Berücksichtigung widerstreitender Grundrechte entschied der Wahlausschuss mehrheitlich, sämtliche Wahlvorschläge – darunter auch den von Marvin Weber – zuzulassen.
Informationsweitergabe und Rechtsweg
Wie gesetzlich vorgesehen, wurden die getroffenen Entscheidungen sowohl dem Kreis Paderborn als auch dem Land NRW und der Bürgerschaft mitgeteilt. Das Land Nordrhein-Westfalen hat laut Mitteilung der Stadt trotz eigener Erkenntnisse auf eine Beschwerde gegen die Entscheidung verzichtet.
Relevanz für den demokratischen Prozess
Die Auseinandersetzung um die Zulassung der Kandidaten verdeutlicht die Bedeutung einer transparenten Prüfung und die hohe Schwelle, die für den Entzug der Wählbarkeit in Deutschland gilt. Der Fall Marvin Weber unterstreicht, wie sorgfältig individuelle Grundrechte und der Schutz der Verfassung gegeneinander abgewogen werden.
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