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Anmeldung und Einschulung 2027/2028 in Erwitte

Wer muss sich anmelden

Die Stadt Erwitte informiert über die Anmeldung zur Einschulung.

Die Informationen gelten für das Schuljahr 2027 bis 2028.

Betroffen sind Grundschulkinder, die im Jahr 2027 schulpflichtig werden.

Diese Kinder wurden zwischen dem 1. Oktober 2020 und dem 30. September 2021 geboren.

Was die Stadt den Eltern mitgeteilt hat

Die Stadt teilt mit, dass sie die Eltern bereits angeschrieben hat.

In dem Schreiben informiert die Stadt über das Anmeldeverfahren.

Dem Schreiben lagen Informationen zu den Grundschulen im Stadtgebiet bei.

Das Schreiben enthielt auch einen Anmeldevordruck.

Bis wann die Anmeldung erfolgen soll

Die Stadt nennt eine Frist für die schriftliche Anmeldung.

Die Eltern sollen die Anmeldung bis zum 25. September 2026 abgeben.

Die Anmeldung soll zur gewünschten Schule eingereicht werden.

Vorzeitige Einschulung nach dem Schulgesetz

Kinder können nach dem Schulgesetz auf Antrag vorzeitig eingeschult werden.

Die Kinder müssen im Zeitraum nach dem 30. September 2027 das sechste Lebensjahr vollenden.

Die Schule nimmt die Kinder laut Schulgesetz zum Schuljahresbeginn auf.

Die Kinder müssen dafür die nötigen körperlichen Voraussetzungen erfüllen.

Die Kinder müssen dafür auch die nötigen geistigen Voraussetzungen erfüllen.

Die Kinder müssen in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sein.

Die Eltern stellen dafür einen Antrag.

Wie Eltern den Anmeldevordruck bekommen

Eltern, die ihr Kind vorzeitig einschulen lassen möchten, können den Anmeldevordruck erhalten.

Die Stadtverwaltung gibt die Anmeldevordrucke auf Anfrage heraus.

Kontakt für Fragen zur Einschulung

Bei Fragen zur Einschulung können Eltern Frau Schäfer kontaktieren.

Die Telefonnummer lautet 02943/896-103.