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Düsseldorf Airport: Erneute Öffentlichkeitsbeteiligung zum Planfeststellungsverfahren ab 2. September

Der Flughafen Düsseldorf plant Änderungen am Flugbetrieb und an Teilen.

Er plant auch Änderungen an Teilen der Flughafenanlage.

Der Flughafen startet dafür am 2. September eine erneute Beteiligung.

Die Beteiligung läuft im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens.

Die Stadt Mönchengladbach informiert über die Beteiligung.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Bürgerinnen und Bürger teilnehmen.

Geplante Änderungen am Flughafen

Der Änderungsantrag gehört zu einem Planfeststellungsverfahren, das seit 2015 läuft.

Die neue Öffentlichkeitsbeteiligung betrifft einen Änderungsantrag vom Ende 2025.

Der Flughafen nennt mehr Flugbewegungen in nachfragestarken Tagesstunden.

Der Flughafen will die Start- und Landebahnen flexibler nutzen.

Der Antrag sieht acht zusätzliche Flugzeug-Abstellpositionen vor.

Der Antrag umfasst außerdem Änderungen an den Flugbetriebsflächen.

Der Flughafen will den Höchstwert von 131.000 Flugbewegungen nicht aufheben.

Der Flughafen will das für sechs Monate nicht aufheben.

Der Höchstwert gilt für die sechs verkehrsreichsten Monate.

Nach Angaben des Flughafens bleiben die Nachtflugregelungen unverändert.

Auswirkungen für Mönchengladbach

Das Stadtgebiet von Mönchengladbach liegt nicht im kartierten Lärmwirkungsbereich.

Das Stadtgebiet liegt auch nicht im gesetzlichen Lärmschutzbereich.

Die Bereiche entstehen aus berechneten Werten über längere Zeiträume.

Trotzdem wirkt der Fluglärm auch in Mönchengladbach.

Einzelne Überflüge können deutlich lauter und spürbar sein.

Das betrifft besonders die östlichen Stadtteile bei Ostwindlagen.

Bei Ostwindlagen fliegen die Flugzeuge aus Richtung Mönchengladbach.

Die Flugzeuge fliegen dann zum Flughafen.

Die östlichen Stadtteile liegen in der Verlängerung beider Start- und Landebahnen.

Das besonders ruhige Gebiet Hoppbruch liegt im Einflussbereich der Anfluggrundlinie.

Bereits eingereichte Stellungnahmen und Einwendungen

Die Stadt Mönchengladbach hatte 2016 Stellung genommen.

Sie nahm im Planfeststellungsverfahren Stellung.

Die Stadt sprach sich gegen die damalige Kapazitätserweiterung aus.

Die Stadt forderte außerdem eine Entlastung im Nachtzeitraum.

Diese Stellungnahme bleibt gültig und bleibt Teil des Verfahrens.

Die Stadt verzichtet nach fachlicher Einschätzung auf eine erneute Stellungnahme.

Die Einschätzung lautet, dass der geänderte Antrag keine neuen Berührungspunkte bringt.

Die neuen Berührungspunkte wären stärker.

Auch Einwendungen von Bürgerinnen und Bürgern bleiben gültig.

Das gilt auch aus früheren Anhörungsverfahren.

Betroffene müssen ihre Einwendungen nicht erneut einreichen.

So läuft die Beteiligung

Nach der Bekanntmachung der Bezirksregierung Düsseldorf kann jede Person eine Einwendung erheben.

Die Einwendung gilt, wenn eigene Belange erstmals oder stärker berührt werden.

Dies geschieht durch die geänderten Unterlagen.

Die erneute Beteiligung bezieht sich auf die jetzt geänderten oder aktualisierten Planunterlagen.

Das NRW-Verkehrsministerium entscheidet nach Abschluss des Anhörungsverfahrens.

Es entscheidet über die Einwendungen.

Die Planunterlagen liegen vom 2. September bis einschließlich 1. Oktober aus.

Die Bezirksregierung Düsseldorf stellt die Unterlagen online bereit.

Sie stellt die Unterlagen im Beteiligungsportal auf Beteiligung.NRW bereit.

Einwendungen können dort nach vorheriger Anmeldung eingereicht werden.

Die Frist für Online-Einwendungen endet am 15. Oktober.

Alternativ können Einwendungen schriftlich an die Bezirksregierung Düsseldorf gesendet werden.

Weitere Hinweise zu den Beteiligungswegen stehen auf den Internetseiten.

Diese Internetseiten gehören zur Bezirksregierung Düsseldorf.