Soest vereinfacht Regeln für Zufahrtsausweise zur Allerheiligenkirmes in der Altstadt
Das Ordnungsamt der Stadt Soest vereinfacht das Regelwerk für Zufahrtsausweise, die für Bewohnerinnen und Bewohner sowie für begründete Besuche der Altstadt während der Allerheiligenkirmes gelten.
Die wichtigste Neuerung: Wer einen Bewohnerparkausweis hat, benötigt ab sofort keine gesonderte Zufahrtsberechtigung mehr. Das gilt sowohl für den durchgängig gesperrten Kirmesbereich als auch für den Fall, dass die gesamte Altstadt am Kirmeswochenende für den Fahrzeugverkehr gesperrt wird. Der reguläre Bewohnerparkausweis reicht künftig aus, um sich in beiden Fällen an den Sperrposten auszuweisen.
Für alle anderen Personen, die begründet in die gesperrte Altstadt fahren müssen, gibt es künftig nur noch eine einheitliche Zufahrtsberechtigung auf gelber Karte. Das betrifft den Bereich inklusive Aldegreverwall, Walburger-Osthofen-Wallstraße und Brüder-Walburger-Wallstraße.
Diese gelbe Zufahrtsberechtigung gilt für:
- Bewohner der Altstadt, die einen privaten Stellplatz oder eine private Garage haben und deshalb keinen Bewohnerparkausweis besitzen,
- Lieferanten,
- Mitarbeitende von Behörden und Institutionen in der Altstadt, die über entsprechende Mitarbeiterparkplätze verfügen,
- Pflegedienste,
- Schaustellerbetriebe.
Die gelbe Zufahrtsberechtigung wird nicht automatisch zugeschickt, sondern muss weiterhin beantragt werden. Nach Angaben der Stadt ist dies am einfachsten online auf der Website www.soest.de unter der Dienstleistung „Allerheiligenkirmes - Anwohnerinformationen“ möglich. Der Antrag kann aber auch weiterhin persönlich im Ordnungsamt gestellt werden.
Mit der Neuregelung reagiert das Ordnungsamt nach eigenen Angaben auf Anregungen aus der Bürgerschaft und auf die Erfahrung, dass es an den Sperrposten in den vergangenen Jahren immer wieder zu Diskussionen darüber gekommen sei, ob ein Fahrzeug berechtigt passieren dürfe oder nicht.
Die Stadt Soest erwartet nach eigenen Angaben durch die Vereinheitlichung weniger Diskussionen und weniger Staus an den Sperrposten. Außerdem sollen sich Bewohnerinnen und Bewohner mit Bewohnerparkausweis das Beantragen zusätzlicher Karten künftig sparen, während im Ordnungsamt Anträge und die Ausstellung der gelben Karten reduziert werden.