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Betreff: Informationsdienst der Stadt Witten am Dienstag, 27. Oktober 2026

Hundekontrollen: Kommunaler Ordnungsdienst prüft Anmeldung und Steuernachweis Wer einen Hund hält, muss ihn bei der Stadt anmelden und – mit wenigen Ausnahmen etwa für Assistenzhunde – auch Hundesteuer bezahlen. Ab Montag, 9. November, kontrolliert der Kommunale Ordnungsdienst verstärkt, ob Hunde bei der Stadt im Ordnungsamt und in der Steuerabteilung gemeldet sind. Wer das bislang versäumt hat, sollte das umgehend nachholen. Neue Hunde können ganz einfach über den Online-Service der Stadt Witten angemeldet werden. Auf der Webseite sind auch alle Informationen zu Hunden nach dem Landeshundegesetz NRW zu finden, etwa was für große Hunde oder Hunde bestimmter Rassen gilt (witten.de/). Bereits seit dem 1. Januar 2025 gibt die Stadt keine Hundesteuermarken mehr aus. Der Nachweis muss allerdings weiterhin mitgeführt werden. Dabei ist es egal, ob sich noch eine Hundesteuermarke am Halsband des Hundes befindet oder der Steuerbescheid als Nachweis über die Anmeldung mitgeführt wird. Dabei reicht ein Foto des Bescheides auf dem Handy.

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