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Betreff: Pressemitteilung der Stadt Niederkassel vom 24.02.2025_hier: Kommunalaufsicht bestätigt Rechtmäßigkeit der Kostenschätzung

Sehr geehrte Damen und Herren, anbei eine Pressemitteilung der Stadt Niederkassel vom 24.02.2025 mit der Bitte um Veröffentlichung. [cid:[email protected]] P r e s s e m i t t e i l u n g der Stadt Niederkassel vom 24.02.2025 Kommunalaufsicht bestätigt Rechtmäßigkeit der Kostenschätzung In der Sitzung des Hauptausschusses vom 30.01. wurde der Antrag zur Unterschriftensammlung für ein Bürgerbegehren zur Frage der Errichtung einer Zentralen Unterbringungseinrichtung für Flüchtlinge des Landes NRW in Niederkassel für inhaltlich zulässig erklärt. Derzeit werden in Niederkassel Unterschriften durch die Initiatoren gesammelt. Die Initiatoren des Bürgerbegehrens stellen immer wieder die Aussage in den Raum, die Kostenschätzung der Verwaltung basiere auf unbelegten Zahlen. Die Initiatoren hatten auf der Basis dieser Behauptung bei der Kommunalaufsicht des Rhein-Sieg-Kreises Beschwerde erhoben. Mit Schreiben vom 21.02.2025 weist die Kommunalaufsicht die Beschwerde zurück und teilt mit, dass eine Grundlage für ein kommunalaufsichtliches Einschreiten bezogen auf die Kostenschätzung nicht gesehen wird. „Die Berechnung berücksichtigt Kosten für Unterbringung, Sicherheitsdienstleistungen, Lebenshaltung, Krankenhilfe, Kitaplätze und Beschulung sowie Personal. Die Einnahmen aus der FlüAG-Pauschale wurden den erwarteten Aufwendungen gegenübergestellt. Wie sich die Kostenbestandteile im Detail berechnen kann dem Bescheid der Stadt v. 20.12.2024 entnommen werden“ so die Kommunalaufsicht in Ihrem Schreiben an die Beschwerdeführer und die Stadt. Im weiteren Verlauf des Schreibens heißt es: „In Anbetracht der vorgetragenen Argumente, ist ein dem Plausibilitätsgrundsatz zuwiderlaufender Beurteilungsfehler von Seiten der Stadt nicht erkennbar.“ Hiermit bestätigt die Kommunalaufsicht, dass die Kostenschätzung die gesetzgeberischen Vorgaben erfüllt. Der Stadtverwaltung ist es wichtig, dass Sie Ihre Entscheidung über eine Unterschrift faktenbasiert treffen können. Daher hat die Stadtverwaltung umfangreiche Informationen auf der städtischen Internetseite unter www.niederkassel.de/zue bereitgestellt. Hier finden Sie auch das Schreiben der Kommunalaufsicht. Die Stadt ist zur Unterbringung von Flüchtlingen gesetzlich verpflichtet. Durch die Errichtung einer ZUE spart die Stadt Niederkassel künftige Aufwendungen von bis zu 2,37 Mio. EUR für jedes Jahr. Auf die Vertragslaufzeit bezogen geht es um bis zu 23,7 Mio. EUR die aus dem Landeshaushalt finanziert und nicht von der Stadt aufgebracht werden müssen. Mit

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