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Von: Redaktion Kevelaer
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An: Unsere Redaktion
Betreff: PM Einschulung SJ 2027-2028
Presse-Information
Einschulung zum Schuljahr 2027/2028
Kevelaer. Alle Kinder, die zwischen dem 1. Oktober 2020 und dem 30.
September 2021 geboren wurden, werden ab dem 1. August 2027
schulpflichtig. Die Anmeldung an einer Grundschule in der Wallfahrtsstadt
Kevelaer ist im Zeitraum vom 5. Oktober 2026 bis zum 16. Oktober 2026
möglich. Die Erziehungsberechtigten erhalten hierzu ein
Informationsschreiben mit Hinweisen sowie den erforderlichen
Startcodezettel. Wie bereits im letzten Jahr ist eine Anmeldung über das
Online-Portal „Schulbewerbung.de“ vorgesehen. Bitte beachten Sie, dass für
die Anmeldung unbedingt ein Termin mit dem Sekretariat der jeweiligen
Schule vereinbart werden muss. Die entsprechenden Hinweise finden Sie im
Informationsscheiben.
Die Erziehungsberechtigten können ihr Kind im Rahmen freier Kapazitäten an
einer Grundschule ihrer Wahl anmelden. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht
jedoch nur in der Grundschule, die der Wohnung des Kindes am nächsten
liegt. Die Aufnahme in eine entferntere Schule kann nur erfolgen, wenn
noch freie Plätze vorhanden sind.
Sollten Sie Ihr Kind an der St.-Hubertus-Grundschule anmelden wollen,
beachten Sie bitte die nachstehenden Informationen:
Der Rat der Wallfahrtsstadt Kevelaer hat in seiner Sitzung am 16.07.2026
entschieden, die St.-Hubertus-Grundschule auf eine Zweizügigkeit
zurückzuführen. In Abstimmung mit der Schulleitung erfolgt diese
Rückführung bereits zum kommenden Schuljahr 2027/2028 und hat somit
unmittelbare Auswirkung auf das Anmeldeverfahren.
Es können daher weniger Kinder an der St.-Hubertus-Grundschule aufgenommen
werden. Kommt es bei den Anmeldungen zu einem Anmeldeüberhang (also zu
mehr Anmeldungen als Aufnahmekapazitäten bestehen), führt die Schule im
Rahmen der schulrechtlichen Vorschriften ein Aufnahmeverfahren durch.
Dabei werden Kinder mit Wohnsitz in der Gemeinde vorrangig berücksichtigt
sowie weitere Kriterien für die Aufnahmeentscheidung herangezogen, wie
Geschwisterkinder und der Schulweg.
Über die genauen Kriterien werden die Eltern und Erziehungsberechtigten im
vorgenannten Informationsschreiben zur Einschulung ausführlich informiert.
Im Rahmen der verfügbaren Schulplätze erfolgt die Aufnahme, Überhänge
werden entsprechend abgelehnt. Sollte Ihr Kind nicht an der
St.-Hubertus-Grundschule aufgenommen werden können, erhalten die
betroffenen Eltern rechtzeitig Bescheid, um die Anmeldung an einer anderen
Grundschule vornehmen zu können.
Bei der Anmeldung am Grundschulverbund Overberg / St. Norbert entscheidet
die Schulleitung, an welchem Standort das Kind beschult wird.
Falls schulpflichtig werdende Kinder irrtümlich nicht erfasst wurden und
die Erziehungsberechtigten keine Mitteilung erhalten haben, werden diese
gebeten, sich bis zum 25. September 2026 beim Schulverwaltungsamt der
Wallfahrtsstadt Kevelaer (Tel.-Nr. 02832 122-419 oder 122-411) zu melden.
Kinder, die nach dem 30. September 2026 sechs Jahre alt werden, können auf
Wunsch der Erziehungsberechtigten vorzeitig eingeschult werden.
Voraussetzung dafür ist, dass sie die erforderlichen körperlichen und
geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten
ausreichend entwickelt sind. Hierzu ist eine Vorsprache in der jeweiligen
Grundschule erforderlich. Die Entscheidung über die vorzeitige Einschulung
trifft die Schulleitung unter Berücksichtigung des schulärztlichen
Gutachtens.
Die Erziehungsberechtigten schulpflichtiger Kinder können sich auf der
Homepage der Grundschulen über die jeweilige Grundschule informieren.
Weitere Informationen finden die Erziehungsberechtigten im
Informationsschreiben des Schulverwaltungsamtes sowie über die Homepage
der Wallfahrtsstadt Kevelaer unter www.kevelaer.de/einschulung.
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