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Betreff: Pressemeldung - Oxfordstraße: Stadt legt Beschwerde gegen Gerichtsbeschluss ein
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Pressemeldung
03.11.2026
Oxfordstraße: Stadt legt Beschwerde gegen Gerichtsbeschluss ein
Die Bundesstadt Bonn wird gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 28. Oktober zur aktuellen Verkehrsführung auf der Oxfordstraße Beschwerde einlegen. Das hat die Stadtverwaltung nach eingehender Prüfung des Gerichtsbeschlusses entschieden.
Über die Beschwerde der Bundesstadt Bonn gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts wird das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden. Die Stadtverwaltung wird mit beiden Gerichten klären, ob die vom Verwaltungsgericht verfügte Wiederherstellung der vorherigen Verkehrsführung mit entsprechender Demarkierung und Teil-Neumarkierung sowie geänderter Beschilderung bis zu einer OVG-Entscheidung im Eilverfahren ausgesetzt werden kann.
Die Stadt legt Beschwerde ein, da sie unter anderem der Auffassung ist, dass das Verwaltungsgericht der erheblichen zusätzlichen Verkehrsbelastung seit Sperrung der Nordbrücke und den täglichen Staus, vor allem in den Hauptverkehrszeiten, nicht ausreichend Rechnung getragen hat. Die Stadt hat einen Monat Zeit, die Beschwerde zu begründen.
Die Stadtverwaltung bittet um Verständnis, dass sie sich aufgrund des laufenden Verfahrens nicht weiter äußert.
(Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts; Aktenzeichen: 18 L 1982/26 (https://www.vg-koeln.nrw.de/behoerde/presse/Pressemitteilungen/32_28102026/index.php))
Stadt wird Verbände zu Gespräch einladen
Unterdessen wird die Stadt verschiedene Verbände und Interessenvertretungen zu einem Gespräch über die aktuelle Verkehrssituation und gemeinsame Handlungsansätze einladen. „Wir benötigen einen konstruktiven Austausch, der Verständnis für die verschiedenen Bedürfnisse und Positionen schafft“, meint Ralf Bockshecker, Beigeordneter für Allgemeine Verwaltung, Ordnung und Bürgerservice. Denn: „Die Nordbrücken-Sperrung ist eine Herausforderung für die gesamte Stadtgesellschaft, die nur gemeinsam bewältigt werden kann.“
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