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Betreff: Pressemeldung - Oxfordstraße: Stadt legt Beschwerde gegen Gerichtsbeschluss ein

(https://www.bonn.de) Pressemeldung 03.11.2026 Oxfordstraße: Stadt legt Beschwerde gegen Gerichtsbeschluss ein Die Bundesstadt Bonn wird gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 28. Oktober zur aktuellen Verkehrsführung auf der Oxfordstraße Beschwerde einlegen. Das hat die Stadtverwaltung nach eingehender Prüfung des Gerichtsbeschlusses entschieden. Über die Beschwerde der Bundesstadt Bonn gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts wird das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden. Die Stadtverwaltung wird mit beiden Gerichten klären, ob die vom Verwaltungsgericht verfügte Wiederherstellung der vorherigen Verkehrsführung mit entsprechender Demarkierung und Teil-Neumarkierung sowie geänderter Beschilderung bis zu einer OVG-Entscheidung im Eilverfahren ausgesetzt werden kann. Die Stadt legt Beschwerde ein, da sie unter anderem der Auffassung ist, dass das Verwaltungsgericht der erheblichen zusätzlichen Verkehrsbelastung seit Sperrung der Nordbrücke und den täglichen Staus, vor allem in den Hauptverkehrszeiten, nicht ausreichend Rechnung getragen hat. Die Stadt hat einen Monat Zeit, die Beschwerde zu begründen. Die Stadtverwaltung bittet um Verständnis, dass sie sich aufgrund des laufenden Verfahrens nicht weiter äußert. (Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts; Aktenzeichen: 18 L 1982/26 (https://www.vg-koeln.nrw.de/behoerde/presse/Pressemitteilungen/32_28102026/index.php)) Stadt wird Verbände zu Gespräch einladen Unterdessen wird die Stadt verschiedene Verbände und Interessenvertretungen zu einem Gespräch über die aktuelle Verkehrssituation und gemeinsame Handlungsansätze einladen. „Wir benötigen einen konstruktiven Austausch, der Verständnis für die verschiedenen Bedürfnisse und Positionen schafft“, meint Ralf Bockshecker, Beigeordneter für Allgemeine Verwaltung, Ordnung und Bürgerservice. Denn: „Die Nordbrücken-Sperrung ist eine Herausforderung für die gesamte Stadtgesellschaft, die nur gemeinsam bewältigt werden kann.“ Kontakt. Marc Hoffmann 0228 773460 Amt für Presse, Öffentlichkeitsarbeit und Interne Kommunikation Schnellzugriff - Webseite der Pressemeldung (https://www.bonn.de/pressemitteilungen/november-2026/oxfordstrasse-stadt-legt-beschwerde-gegen-gerichtsbeschluss-ein.php) Impressum Der Oberbürgermeister der Bundesstadt Bonn, Amt für Presse, Öffentlichkeitsarbeit und Interne Kommunikation, Stadthaus, Berliner Platz 2, 53111 Bonn Telefon: 0228 773000, E-Mail: •••@••• (mailto:•••@•••) Internet: www.bonn.de (https://www.bonn.de) Redaktion: Barbara Löcherbach (verantwortlich) Wenn Sie über einen Web-Account verfügen, können Sie den Bezug der Pressemeldungen jederzeit abbestellen unter https://www.bonn.de/newsletter.php?edit=56b35b13f733ed1b7154dc9ec7b19bad7c24e8db02b7fd5b. Oder schicken Sie eine E-Mail an •••@••• (mailto:•••@•••).

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