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Presseinformationen der Stadt Gelsenkirchen
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15.10.2026
Stadt Gelsenkirchen verfügt Haushaltssperre, um finanzielle Handlungsspielräume zu bewahren
Steigende Ausgaben erfordern zusätzliche Maßnahmen – Stadt setzt bei der Umsetzung auf Augenmaß und sorgfältige Einzelfallprüfungen
GE. Für die Stadt Gelsenkirchen gilt mit Wirkung zum 9. Oktober 2026 eine haushaltswirtschaftliche Sperre für das laufende Haushaltsjahr. Stadtdirektor und Kämmerer Daniel Schweihoff reagiert damit auf die zunehmend angespannte Finanzlage. Ziel ist es, zusätzliche Ausgaben auf das notwendige Maß zu begrenzen, einer weiteren Verschlechterung des Jahresergebnisses entgegenzuwirken und finanzielle Handlungsspielräume möglichst zu bewahren.
„Wer auch morgen noch selbst entscheiden will, muss heute verantwortungsvoll mit seinen finanziellen Möglichkeiten umgehen. Unser Ziel muss es bleiben, nicht nur unsere gesetzlichen Aufgaben zu erfüllen, sondern auch künftig finanzielle Spielräume für die Dinge zu haben, die das Leben in Gelsenkirchen bereichern“, erklärt Schweihoff.
Hintergrund sind insbesondere stärker als erwartet steigende Ausgaben. Allein im Bereich der Hilfen zur Erziehung besteht ein zusätzlicher Finanzbedarf von rund 20,5 Millionen Euro. Gleichzeitig zeichnen sich geringere Steuereinnahmen ab. Die bereits im April eingeführten Maßnahmen zur Ausgabenbegrenzung reichen nicht aus, um dieser Entwicklung entgegenzuwirken. Auch die im Haushalt vorgesehenen Einsparungen von 24 Millionen Euro werden voraussichtlich nicht erreicht.
Strukturelle Herausforderungen bleiben bestehen
Die angespannte Finanzlage ist kein ausschließliches Gelsenkirchener Problem. Vielerorts steigen insbesondere die Personal- und Sozialausgaben stärker als die verfügbaren Einnahmen. Die Dynamik dieser Entwicklung lässt sich durch eine Haushaltssperre allein nicht durchbrechen, zumal die Einflussmöglichkeiten der Kommunen gerade bei gesetzlichen Pflichtaufgaben begrenzt sind.
„Wir dürfen nicht die Erwartung wecken, dass eine Haushaltssperre die strukturellen Probleme unseres Haushalts lösen kann. Aber dort, wo wir selbst handeln können, müssen wir unsere Möglichkeiten verantwortungsvoll nutzen, um die Auswirkungen auf unseren Haushalt zu begrenzen“, betont Schweihoff.
Konsequentes Handeln mit Augenmaß
Mit der Haushaltssperre werden Ausgaben und finanzielle Verpflichtungen besonders sorgfältig geprüft. Dabei wird im Einzelfall bewertet, ob eine rechtliche Verpflichtung besteht oder eine Ausgabe für die Erfüllung städtischer Aufgaben notwendig ist und nicht aufgeschoben werden kann. Gestaltungsspielräume bestehen beispielsweise bei der Durchführung von Veranstaltungen, etwa durch eine Anpassung der Ausgaben für Bewirtung, Dekoration oder begleitende Werbemaßnahmen. Auch bei Ersatzbeschaffungen wird geprüft, ob sich notwendige Anschaffungen durch Reparaturen vermeiden oder zeitlich verschieben lassen.
Bei der Beurteilung wird die Verwaltung mit Augenmaß vorgehen. Dabei werden die Umstände des Einzelfalls und die möglichen Auswirkungen eines Aufschubs berücksichtigt. Es geht nicht darum, Ausgaben um jeden Preis zu verhindern, sondern verantwortungsvoll abzuwägen, was notwendig ist und was warten kann.
Die Haushaltssperre bedeutet deshalb keinen generellen Stillstand. Gesetzlich vorgeschriebene Leistungen, wie etwa Jugendhilfe oder Bürgerservices, werden weiterhin erbracht. Auch laufende und bereits beschlossene Baumaßnahmen sowie notwendige Investitionen werden nicht gestoppt.
Die Haushaltssperre soll dazu beitragen, dass die Stadt auch künftig möglichst eigenständig über ihre finanziellen Prioritäten entscheiden und Gestaltungsspielräume erhalten kann.
Sie gilt zunächst bis zum 31. Dezember 2026.
15.10.2026
Verurteilter Straftäter nach Indien abgeschoben
Tat sorgte für mediales Aufsehen
GE. Die Ausländerbehörde Gelsenkirchen konnte jetzt einen indischen Straftäter in sein Heimatland abschieben. Die Tat des Mannes hatte im Jahr 2018 für Aufsehen gesorgt: Am Hauptbahnhof Wuppertal ergriff er unvermittelt ein ihm fremdes Kind und sprang mit diesem in das Gleisbett vor einen einfahrenden Zug. Nur durch Zufall überlebten Täter und Opfer nahezu unverletzt.
Das Landgericht Essen ordnete in seinem Strafurteil die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik an. Die Ausländerbehörde Gelsenkirchen bemühte sich danach hartnäckig und fortlaufend um die erforderliche Freigabe der zuständigen Staatsanwaltschaft zur Abschiebung. Bis zu der Freigabe dauerte es bis zum Sommer dieses Jahres. Die Ausländerbehörde hat daraufhin die Rückführung unmittelbar eingeleitet und konnte sie jetzt umsetzen. Der Mann wurde mit einem Wiedereinreiseverbot für die Dauer von zehn Jahren belegt.
15.10.2026
„Rosen im Asphalt“
Carla Berling liest als Felicitas Fuchs
GE. Am Montag, 26. Oktober, liest die unter dem Pseudonym Felicitas Fuchs schreibende Bestseller-Autorin und Journalistin Carla Berling um 19.30 Uhr in der Stadtteilbibliothek Gelsenkirchen Horst an der Turfstraße 21, 45899 Gelsenkirchen.
Fuchs schrieb zunächst unter dem Namen Carla Berling humorvolle Romane. Als Felicitas Fuchs widmet sie sich historischen Familiengeschichten. Die Autorin lebt in Köln und ist für ihre lebendig gestalteten Lesungen bekannt.
In ihrem Roman „Rosen im Asphalt“ beschreibt sie zwei Lebenswege, die kaum weiter auseinanderliegen könnten: Linda kommt 1956 in einem Hamburger Krankenhaus zur Welt. Ihre Mutter lässt sie dort schon kurz nach der Geburt zurück. Das Mädchen wächst bei den Großeltern und in Heimen auf. Im selben Jahr wird Irmi in Köln geboren. Ihre Familie ist wohlhabend, aber ihre Mutter ist krank und überfordert. Als Irmi Linda in einem dramatischen Moment das Leben rettet, werden die beiden unzertrennlich. Eine Freundschaft, die beide Frauen durch fünf Jahrzehnte bundesdeutscher Geschichte trägt – geprägt von Verlust, Zusammenhalt, Brüchen, Hoffnungen und Neuanfängen.
Der Eintritt beträgt 8 Euro, ermäßigt 4 Euro. Reservierung und weitere Informationen unter 0209 169 6126.
15.10.2026
Kranarbeiten vor dem Haus Buer-Gladbecker-Straße 50
Vollsperrung und Änderung der Verkehrsführung ab Montag
GE. Während der Zeit von Montag, 19. Oktober, bis Freitag 23. Oktober finden Kranarbeiten auf der Buer-Gladbecker-Straße statt. Demzufolge Während dieser Zeit ist die Buer-Gladbecker-Straße zwischen Rombergskamp und Diesingweg nicht befahrbar. Eine Umleitung ist ausgeschildert.
Das Referat Öffentliche Sicherheit und Ordnung der Stadt Gelsenkirchen bittet um erhöhte Aufmerksamkeit und Verständnis.
15.10.2026
Sprechstunden des Kommunalen Ordnungsdienstes
Terminübersicht vom 19. bis 25. Oktober
GE. „Wir – für mehr Sicherheit und Ordnung in unserer Stadt, weil es eben UNSERE STADT ist“. Nach diesem Motto arbeitet der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) für und mit den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt. Sie haben die Möglichkeit, aktuelle Anliegen und Anregungen oder auch Beschwerden, beispielsweise über laute, störende Personengruppen oder zugeparkte Gehwege, mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu besprechen. Der KOD geht den Hinweisen unmittelbar selbst nach oder leitet diese an die zuständige Verwaltungsstelle weiter.
Die Sprechstunden werden in der Zeit vom 19. bis 25. Oktober an folgenden Tagen und Orten angeboten:
Bismarck, Bezirksdienststelle Mitte, Paulstraße 4
• Montag, 19. Oktober, 15 – 16 Uhr• Mittwoch, 21. Oktober, 8 – 9 Uhr• Freitag, 23. Oktober, 15 – 16 Uhr
Buer, Bezirksdienststelle Nord, Rottmannsiepe 5 (2. OG)
• Dienstag, 20. Oktober, 15 – 16 Uhr• Mittwoch, 21. Oktober, 9 – 10 Uhr• Freitag, 23. Oktober, 12 – 13 Uhr
Horst, Bezirksdienststelle West, Harthorststraße 6a
• Dienstag, 20. Oktober, 14:30 – 15:30 Uhr• Mittwoch, 21. Oktober, 12 –
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