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Betreff: PM - Neuer Mietspiegel für Rheine gilt seit dem 1. Juli 2026

Neuer Mietspiegel für Rheine gilt seit dem 1. Juli 2026 Rheine. Der fortgeschriebene Mietspiegel für die Stadt Rheine gilt rückwirkend zum 1. Juli 2026 und steht ab sofort kostenfrei online zur Verfügung. Er dient Mieterinnen und Mietern sowie Vermieterinnen und Vermietern als Orientierung bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Die Fortschreibung erfolgt auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben des § 558d Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Danach kann ein qualifizierter Mietspiegel alle zwei Jahre anhand der Entwicklung des Verbraucherpreisindex fortgeschrieben werden. In Rheine ergibt sich daraus gegenüber dem Mietspiegel 2024 eine durchschnittliche Anpassung der Nettokaltmieten um rund 0,29 Euro je Quadratmeter beziehungsweise 4,4 Prozent. Die tatsächliche Vergleichsmiete richtet sich weiterhin unter anderem nach Baujahr, Größe, Ausstattung und Lage der jeweiligen Wohnung. Die Fortschreibung wurde gemeinsam vom Bereich Grundstücksbewertung der Stadt Rheine, dem Gutachterausschuss für Grundstückswerte, dem Unternehmerkreis Wohnungswirtschaft in Rheine e. V., Haus & Grund Rheine e. V. sowie dem Deutschen Mieterbund (Mieterverein Münster e. V.) beschlossen. Mietspiegel online und gedruckt erhältlich Der Mietspiegel ist unter www.mietspiegel-rheine.de sowie auf www.rheine.de abrufbar. Dort steht auch ein Online-Mietrechner zur Verfügung, mit dem die ortsübliche Vergleichsmiete einfach ermittelt werden kann. Ab Montag, 27. Juli 2026, ist der Mietspiegel außerdem in gedruckter Form an der Rathausinformation sowie bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erhältlich. Informationen gibt es telefonisch unter 05971 939-401, 05971 939-970 und 05971 939-908. Mit

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