Öffentliche Artikelquelle

E-Mail an die Redaktion

Von: Redaktion Witten

Absender: •••@stadt-witten.de

An: Unsere Redaktion

Betreff: Informationsdienst der Stadt Witten am Mittwoch, 28. Oktober 2026

Stiller Feiertag: An Allerheiligen gelten besondere Regeln Am Sonntag, 1. November, ist Allerheiligen. An diesem Tag gedenkt die katholische Kirche allen Heiligen. Da es ein sogenannter Stiller Feiertag ist, gelten an diesem Tag besondere Regeln. So sind von 05.00 bis 18.00 Uhr folgende Aktivitäten verboten: · Märkte, gewerbliche Ausstellung und ähnliche Veranstaltungen. · Sportliche und ähnliche Veranstaltungen einschließlich Pferderennen und -leistungsschauen sowie Zirkusveranstaltungen, Volksfeste und der Betrieb von Freizeitanlagen, soweit dort tänzerische oder artistische Darbietungen angeboten werden. · Der Betrieb von Spielhallen und ähnlichen Unternehmen sowie die gewerbliche Annahme von Wetten. · Musikalische und sonstige unterhaltende Darbietungen jeder Art in Gaststätten und in Nebenräumen mit Schankbetrieb. · Alle anderen der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen einschließlich Tanz. Auskünfte erteilt das Ordnungsamt unter Tel.: 581-3214. (SW)

Die Google-Cookie-Einstellungen sind noch nicht verfügbar. Ein Browser-Schutz kann das Laden verhindern. Ohne Zustimmung werden keine Google-Anzeigen freigegeben.

Datenschutz