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Betreff: Pressemitteilung: Grünschnitt

Stadt Korschenbroich Pressemitteilung Nr. 167/2026 Datum 30.10.2026 Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sind gefordert Überwuchs jetzt zurückschneiden STADT KORSCHENBROICH. Bäume, Hecken und Sträucher erfreuen oft das Auge und spielen eine wichtige Rolle für unsere Umwelt. Doch die Gewächse machen sich mit der Zeit breit und müssen zurückgeschnitten werden. Die Stadtverwaltung erinnert daran, dass hier die Verkehrssicherungspflicht bei den Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern liegt. Sie müssen dafür Sorge tragen, dass im öffentlichen Verkehrsraum keine Behinderungen und zum Teil Gefährdungen an Kreuzungen, Einmündungen, sowie an Fuß- und Radwegen bestehen. Ebenso ist besonders bei Verbindungs- und Stichwegen sicherzustellen, dass Feuerwehr- und Rettungswagen bei Einsätzen ungehindert und auf dem schnellsten Wege zum Einsatzort gelangen können. Gerade auf Gehwegen sind Fahrrad fahrende Kinder, Personen mit Rollstühlen oder Kinderwagen möglicherweise gezwungen, auf die Fahrbahn auszuweichen und werden dadurch gefährdet. Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer haften für Unfälle und Schäden, die durch den Überwuchs Ihrer Begrünung entstehen können. Daher sollten sie rechtzeitig Überwuchs entfernen. Laut Bundesnaturschutzgesetz gilt im Zeitraum zwischen dem 1. März bis zum 30. September bundesweit das Fäll- und Schnittverbot. In diesem Zeitraum - der nun für 2026 bereits hinter uns liegt - sind keine radikalen, sondern nur schonende Form- und Pflegeschnitte erlaubt. Generell muss darauf geachtet werden, dass das Lichtraumprofil an Geh- und Radwegen in einer Höhe von 2,50 Metern und an Straßen in einer Höhe von 4,50 Metern dauerhaft frei bleibt. Straßenlaternen und Verkehrsschilder sind soweit von Bewuchs freizuhalten, dass sie jederzeit eine gute Ausleuchtung gewährleisten bzw. jederzeit für Verkehrsteilnehmende ersichtlich sind.

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