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Von: Redaktion Witten
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Betreff: Informationsdienst der Stadt Witten am Mittwoch, 26. August 2026
Angebot für Mikromobilität wächst: Norwegischer Anbieter Ryde stellt ab 1. September 100 E-Scooter in Witten auf
Umzug ins Rathaus: Sachgebiet Wohnen ist vom 2. bis 4. September telefonisch nur eingeschränkt erreichbar
UrbanArtWitten: Wände der Jahnhalle werden zu neuer Sprayfläche
Interne Fortbildung: Bürgerberatung und Standesamt bleiben am 2. September geschlossen
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Angebot für Mikromobilität wächst: Norwegischer Anbieter Ryde stellt ab 1. September 100 E-Scooter in Witten auf
Das E-Scooter-Angebot in Witten wird weiter ausgebaut. Ab Dienstag, 1. September, startet mit dem norwegischen Anbieter Ryde der dritte Anbieter in Witten mit 100 grünen E-Scootern. Damit sind dann 300 E-Scooter - je 100 von Lime, Voi und Ryde - in Witten verfügbar. Mehr sind vorerst nicht vorgesehen. Und für alle gilt: Fürs Losfahren und Abstellen in der Innenstadt gelten die frisch markierten 39 Abstellflächen. Sie wurden dort eingerichtet, wo Gehwege breit genug sind, damit Kinderwagen, Rollstuhl oder Rollator weiterhin Raum haben und mit gut sichtbaren Piktogrammen markiert.
Ryde setzt ausschließlich Roller ein, die schon jetzt die Vorgaben der ab 2027 geltenden novellierten "Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung" erfüllen, wozu zum Beispiel die Ausstattung mit Blinkern gehört.
Ab März 2027: E-Scooter werden Radverkehr gleichgestellt
Die "Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung" (eKFV) wurde nicht zuletzt deshalb überarbeitet, weil die Zahl und Schwere der Unfälle mit E-Scootern deutlich zugenommen hat. Eine zentrale Neuerung: E-Scooter werden dem Radverkehr gleichgestellt.
Bereits ab Anfang 2027 gelten für neu in den Verkehr gebrachte E-Scooter folgende technische Anforderungen:
· sie müssen mit Blinkern ausgerüstet sein,
· und sie müssen über eine technisch voneinander getrennte Vorder- und Rückbremse verfügen.
· Ältere Roller können weiterhin genutzt werden.
Die Änderungen in der Straßenverkehrsordnung treten ab dem 1. März 2027 in Kraft:
· Gehwege: Überall, wo "Radverkehr frei" ausgeschildert ist, dürfen automatisch auch E-Scooter fahren. An den Verhaltensregeln selbst ändert sich nichts. Somit gilt weiterhin: Es darf nur mit Schrittgeschwindigkeit und besonderer Rücksicht gefahren werden. Fußgänger dürfen weder gefährdet noch behindert werden.
· Radwegnutzung: Radwege bzw. Rad- und Fußwege, für die eine Benutzungspflicht für Radfahrende gilt (gekennzeichnet durch das blaue runde Verkehrszeichen mit einem weißen Fahrradsymbol), müssen künftig auch von E-Scootern genutzt werden. Dann dürfen sie nicht auf der Straße fahren.
· Höhere Verwarnungsgelder: Wer trotzdem mit dem E-Scooter auf dem Gehweg fährt, muss mit einem höheren Verwarnungsgeld rechnen - angeglichen an den Satz für Radfahrende (im Regelfall 25 statt 15 Euro). Künftig 25 statt 5 Euro kostet es dann, wenn zwei Personen gleichzeitig auf einem E-Scooter fahren.
· Nebeneinanderfahren erlaubt: Wie bei Fahrrädern dürfen künftig zwei E-Scooter nebeneinander fahren, sofern dadurch der übrige Verkehr nicht behindert wird. Bisher war das grundsätzlich untersagt.
· Grünpfeil nutzbar: E-Scooter dürfen künftig an Ampeln mit grünem Pfeilschild für den Radverkehr nach kurzem Halt rechts abbiegen, auch bei Rot - bislang war das nur Fahrrädern erlaubt.
(hl/lk)