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Betreff: Bekanntmachung über die Anmeldung der Schulneulinge in der Stadt Waltrop für das Schuljahr 2027/2028

Sehr geehrte Damen und Herren, in Kürze stehen die Anmeldungen der künftigen Erstklässler:innen in Waltrop an. Bekanntmachung über die Anmeldung der Schulneulinge in der Stadt Waltrop für das Schuljahr 2027/2028 Nach dem Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW - SchulG) vom 15. Februar 2005 (GV.NRW. S. 102), in der jeweils gültigen Fassung, beginnt für alle Kinder, die im Zeitraum vom 1. Oktober 2020 bis einschließlich 30. September 2021 geboren sind, die allgemeine Schulpflicht am 1. August 2027. Den Eltern und Erziehungsberechtigten der schulpflichtig werdenden Kinder der Stadt Waltrop wird im September 2026 ein Schreiben übersandt, welches die Personalien ihres Kindes und die zum Wohnort nächstgelegene Schule gesondert aufführt. Die früher geltenden Schulbezirksgrenzen sind entfallen, es besteht ein Anspruch auf Besuch der zum Wohnort nächstgelegenen Grundschule. Auch die weiteren Gemeinschaftsgrundschulen der Stadt Waltrop werden in dem Schreiben benannt. Eine Anmeldung dort kann nur berücksichtigt werden, sofern die Aufnahmekapazität dies noch zulässt. Die Anmeldung erfolgt in der Zeit vom 5.10.2026 bis 16.10.2026 (nicht jedoch am 10.10.2026 und am 11.10.2026). Die Anmeldetermine sind direkt mit der betreffenden Schule zu vereinbaren. Die Anschriften und Telefonnummern der Waltroper Grundschulen lauten wie folgt: · Lindgren Schule Städtische Gemeinschaftsgrundschule Taeglichsbeckstr. 29 Telefon: 02309 / 781 846 · August-Hermann-Francke-Schule Städtische Gemeinschaftsgrundschule Hafenstr. 76 Telefon: 02309 / 920 499 · Kardinal-von-Galen Schule, Städtische Gemeinschaftsgrundschule In der Baut 27 Telefon: 02309 / 785 671 Das zugesandte Schreiben sowie das Familienstammbuch, die Geburtsurkunde und der Impfausweis (Nachweis über Impfung gegen Masern) sind zur Anmeldung mitzubringen. Es wäre wünschenswert, auch den Übergabebogen der Kindertagesstätte bzw. des Kindergartens vorzulegen. Die schulpflichtig werdenden Kinder sind der Schulleiterin vorzustellen. Erziehungsberechtigte mit schulpflichtig werdenden Kindern, die keine schriftliche Mitteilung erhalten haben, werden gebeten, ihr(e) Kind(er) zu den o.a. Terminen an einer der o.g. Grundschulen anzumelden. Sollte dies nicht die zum Wohnort nächstgelegene Grundschule sein, kann eine Anmeldung dort ebenfalls nur berücksichtigt werden, sofern die Aufnahmekapazität dies zulässt. Gleiches gilt auch für Kinder, die nach dem 30. September 2027 das sechste Lebensjahr vollenden und vorzeitig eingeschult werden sollen. Vor der Aufnahme in die Schule werden die Kinder amtsärztlich untersucht. Die Untersuchungstermine und der Schulbeginn werden den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten in einem gesonderten Schreiben mitgeteilt. Mit der Bitte um Veröffentlichung. Danke im Voraus. Mit

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