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Betreff: Pressemitteilung - Behörden kontrollieren sechs Problemimmobilien

Behörden kontrollieren sechs Problemimmobilien 27. Oktober 2026 - Feuchtigkeitsschäden, Brandlasten und umgebaute Balkone: Unter Leitung der Abteilung Allgemeine Ordnungsbehördliche Aufgaben haben der Stadtordnungsdienst, die Wohnungsaufsicht, die Bauaufsicht und -kontrolle sowie das Umweltamt der Stadt Hagen mit der Feuerwehr, der Polizei, dem Jobcenter und Enervie in der vergangenen Woche eine gemeinsame Kontrollaktion in sechs Problemimmobilien im Stadtgebiet durchgeführt. Von den insgesamt 174 gemeldeten Personen konnten die Behörden 98 vor Ort kontrollieren, 14 Personen werden im Nachgang nochmals überprüft und gegebenenfalls von Amts wegen abgemeldet. Enervie stellte keine Auffälligkeiten fest, jedoch wurde dem Mitarbeiter in einer Immobilie der Zugang zum Keller durch die Eigentümerin verweigert. Diverse Missstände In allen Immobilien wurden kleinere oder größere Missstände festgestellt. Dazu gehörten defekte Klingel- und Briefkastenanlagen, eine fehlende Geländerstrebe im Treppengeländer, fehlende Fenstergriffe, Feuchtigkeitsschäden und Schimmel, ein defekter Aufzug, ein vermüllter Keller, ein großflächiger Wasserschaden sowie ein Loch in einer Wohnungstür. Hinzu kamen unter anderem Brandlasten im Treppenraum, sodass in einem Bereich die Durchgangsbreite auf 0,64 Meter eingeschränkt ist. Die Behörden entdeckten außerdem einen Schädlingsbefall, bei dem der Eigentümer bereits tätig geworden ist. In einem Objekt fanden sich Feuchtigkeitsschäden an Wänden und Decken. Unterhalb eines Linoleumbelages stellten die Mitarbeitenden Fehlstellen im Fußboden fest, die ein sicheres Betreten der Treppenpodeste nicht gewährleisten. Zudem wurden Balkone teilweise und augenscheinlich zu Wohnzwecken umgebaut. Hier kann keine selbstständige Rettung im Brandfall sichergestellt werden. In einer Kellerdecke bemerkten die Behörden fehlende beziehungsweise nicht ordnungsgemäß ausgeführte Brandschottungen, sodass hier die erforderliche brandschutztechnische Abschottung entsprechend den geltenden Anforderungen fachgerecht hergestellt werden muss. Mit

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