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Betreff: Stadt bittet um Vorschläge für die Sportlerehrung

Aktuelle Informationen: / Stadt Soest / 23. Oktober 2026, / Soest / Stadt bittet um Vorschläge für die Sportlerehrung / Meldungen können bis 15. November 2026 eingereicht werden / Soest. / Erfolgreiche Soester Sportlerinnen und Sportler werden alljährlich vom Rat der Stadt Soest durch die Verleihung einer Sportplakette geehrt. Die Vorschlagsfrist für die Ehrung für die Leistungen und Erfolge im Jahr 2026 läuft nun. / Einige Soester Sportlerinnen und Sportler, die die Voraussetzungen für die Verleihung erfüllen, wurden durch ihre Vereine bereits gemeldet. Die Abteilung Schule und Sport der Stadt Soest bittet nun alle übrigen Soester Sportvereine und sonstige Dritte, nach Saisonabschluss entsprechende Vorschläge abzugeben. Die Sportlerehrung gilt für Leistungen, die im Vereinsjahr 2026 erbracht wurden. / Die Meldungen sind bis spätestens zum 15. November 2026 an die Abteilung Schule und Sport der Stadt Soest zu richten. / Auf der Internetseite der Stadt Soest www.soest.de (http://www.soest.de) besteht im Abschnitt „Familie & Soziales“, „Sport“, Rubrik „Sportlerehrung“ die Möglichkeit, Vorschläge zur Sportlerehrung über einen Online-Vordruck einzureichen. Alternativ kann ein Vordruck über die E-Mail-Adresse •••@••• (mailto:•••@•••) bei der Stadt Soest angefordert werden. / Für Rückfragen steht Daniela Springer von der Abteilung Schule und Sport unter der Telefonnummer 0 29 21 / 103-1145 zur Verfügung. / Wer Sportlerinnen und Sportler vorschlägt, sollte deren Erfolge in geeigneter Weise belegen. Nach der Sportförderrichtlinie der Stadt Soest wird Sportlerinnen und Sportler die Plakette für besondere Leistungen im Sport verliehen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden: / Das Erreichen / - eines 1. bis 6. Platzes bei einer Deutschen Meisterschaft, die von einem Fachverband des Deutschen Sportbundes ausgeschrieben wurde / - oder eines 1. bis 3. Platzes bei Westdeutschen Meisterschaften oder NRW-Landesmeisterschaften / - oder eines 1, Platzes bei Westfalenmeisterschaften. / In Einzelfallentscheidungen würdigt eine Kommission des Sportausschusses auch solche hervorragenden sportlichen Leistungen mit der Verleihung der Sportplakette, wenn sie zwar nicht unter die oben aufgeführten Kriterien fallen, jedoch einen gleichrangigen Leistungswert besitzen. / Sollten Sportlerinnen und Sportler in den vergangenen Jahren bereits geehrt worden sein, können diese grundsätzlich nur dann erneut mit der Sportplakette ausgezeichnet werden, wenn seit der letzten Ehrung mindestens zwei Jahre vergangen sind. Es werden demnach Meldungen von Sportlerinnen und Sportlern berücksichtigt, wenn diese nicht bereits 2026 oder 2025 (für sportliche Leistungen in 2025 oder 2024) mit der Sportplakette ausgezeichnet wurden. / Beim zurückliegenden Mal sind insgesamt 49 Sportlerinnen und Sportler mit der Plakette für ihre besonderen sportlichen Leistungen geehrt worden. / Auch Einladung zur Sportlerehrung für mehr als 25 absolvierte Sportabzeichen / Traditionell werden im Rahmen der Feierstunde zur Sportlerehrung auch die Leistungen von Personen gewürdigt, die seit vielen Jahren das Sportabzeichen absolvieren und in dem jeweiligen Jahr mindestens zum 25. Mal ein Sportabzeichen mit einer runden oder halbrunden Zahl abgelegt haben. / Soester Sportlerinnen und Sportler, auf die das zutrifft, können sich über einen Online-Vordruck für die Überreichung ihrer Sportabzeichenurkunde im Rahmen der Feierstunde zur Sportlerehrung anmelden. Dieser Vordruck steht ebenfalls auf der städtischen Homepage zur Verfügung. Meldungen können auf diesem Weg, sowohl von den Sporttreibenden selber oder von den Soester Sportvereinen, noch bis zum 31. Dezember des jeweiligen Jahres abgegeben werden. / Diese Meldung im Browser anzeigen (https://www.presse-service.de/data.aspx/static/?ID=1230172.html) / Zu dieser Meldung können wir Ihnen folgendes Medium anbieten: / Symbolbild Sportplakette Haus zur Rose / © Stadt Soest / (https://www.presse-service.de/medienarchiv.aspx?medien_id=329323) / Stadt Soest / Presse- und Öffentlichkeitsarbeit / Referent für Öffentlichkeitsarbeit: Thorsten Bottin / Am Vreithof 8 - 59494 Soest / Telefon: +49 (02921) 103-9045 (tel:004929211039045) / E-Mail: •••@••• (mailto:•••@•••) / Internet: https://www.soest.de / Sämtliche Texte können unter Angabe der Quelle frei veröffentlicht / werden, Belegexemplare sind willkommen. / Die Pressemitteilungen der Pressestelle / Stadt Soest können Sie per / RSS-Feed (https://www.presse-service.de/rss.aspx?p=1591&w=255&v=2) / oder als E-Mail-Abo auf / https://www.presse-service.de/ / beziehen. Dort können Sie auch Nachrichten weiterer Pressestellen recherchieren und per E-Mail abonnieren. / Austragen: Sie möchten zukünftig keine Pressemitteilungen der Pressestelle / Stadt Soest erhalten? Hier können Sie sich austragen: / Empfang deaktivieren (https://www.presse-service.de/public/unsign.aspx?email=•••@•••&PS=1591&riTyp=35&cHash=B7DD051CCFDB14EC53E4053ACFE52F5F)

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