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Bochum startet die Erhebung für einen neuen qualifizierten Mietspiegel

Neuer qualifizierter Mietspiegel für Bochum

Die Stadtverwaltung Bochum erstellt derzeit einen neuen qualifizierten Mietspiegel.

Der neue Mietspiegel soll zum 1. April 2027 in Kraft treten.

Der aktuelle Mietspiegel bleibt bis zum 31. März 2027 gültig.

Ein Mietspiegel zeigt die ortsüblichen Vergleichsmieten in einer Gemeinde.

Die Grundlage sind übliche Kaltmieten.

Diese Kaltmieten wurden in den vergangenen sechs Jahren vereinbart.

Diese Kaltmieten wurden auch geändert.

Die Mieten beziehen sich auf Wohnraum vergleichbarer Art.

Die Mieten beziehen sich auf vergleichbare Größe.

Die Mieten beziehen sich auf vergleichbare Ausstattung.

Die Mieten beziehen sich auf vergleichbare Beschaffenheit.

Die Mieten beziehen sich auf vergleichbare Lage.

Die Mieten beziehen sich auf vergleichbaren energetischen Zustand.

Der Mietspiegel und ergänzende Informationen stehen online bereit.

Die Stadt nennt die Seite www.bochum.de/Mietspiegel für den Abruf.

Arbeitskreis und Rolle des Mietspiegels

Der aktuelle Mietspiegel wurde vom Arbeitskreis Mietspiegel erarbeitet.

Der Arbeitskreis hat den Mietspiegel anerkannt.

In dem Arbeitskreis sind Interessenvertretungen der Mieterinnen und Mieter vertreten.

In dem Arbeitskreis sind Interessenvertretungen der Vermieterinnen und Vermieter vertreten.

Die Stadt Bochum ist ebenfalls in dem Arbeitskreis vertreten.

Stadtbaurat Dr.

Markus Bradtke bewertet den Mietspiegel als Richtwert.

Der Mietspiegel soll den Mietpreis unterstützen.

Der Mietspiegel soll die eigenverantwortliche Mietpreisbildung erleichtern.

Der Mietspiegel soll Streitfälle zwischen Mietvertragsparteien verringern.

Der Mietspiegel soll auch Gerichtsverfahren verhindern.

Erhebung startet am 14. September

Für den neuen Mietspiegel erhebt die Stadt Informationen und Daten.

Die Stadt ermittelt die Daten bei zufällig ausgewählten Haushalten.

Die Stadt schreibt ab Montag, 14. September, Mieterinnen und Mieter an.

Die Stadt schreibt ab Montag, 14. September, Vermietende an.

Die Befragung betrifft mietspegelrelevante Personen.

Die Beantwortung der Befragung ist verpflichtend.

Die Befragten müssen den ausgefüllten Fragebogen zurückschicken.

Der Fragebogen muss im Freiumschlag zurückgeschickt werden.

Der Fragebogen muss fristgerecht zurückgeschickt werden.

Die Stadt beauftragt das EMA-Institut für empirische Marktanalysen.

Das EMA-Institut erhält die Fragebögen zur Erstellung des Mietspiegels.

Alternativ können Befragte online antworten.

Online antworten Befragte über einen verschlüsselten Link.

Die Stadt bittet die angeschriebenen Bochumerinnen und Bochumer um Unterstützung.

Die Unterstützung soll über die Beantwortung der Fragen erfolgen.

Datenschutz bei der Erhebung

Die Stadt pseudonymisiert personenbezogene Daten nach Abschluss der Erhebung.

Die Stadt löscht personenbezogene Daten nach Abschluss des Projekts.