E-Scooter mit Papier-Kennzeichen gestoppt

Polizei Aachen entdeckt in Alsdorf eine Eigenanfertigung – Fahrer muss sich wegen Urkundenfälschung und fehlender Versicherung verantworten

Von Redaktion
E-Scooter mit Papier-Kennzeichen gestoppt
Fiktives KI-SymbolbildKI-generiert mit OpenAI · Herausgeber: Die Stadt Redaktion

Bei einer Verkehrskontrolle in Alsdorf hat der Verkehrsdienst der Polizei Aachen einen E-Scooter gestoppt, dessen Versicherungskennzeichen sich als Eigenanfertigung herausstellte. Der Fall fiel am Donnerstag gegen 19:15 Uhr auf, nachdem die Polizisten das Kennzeichen genauer geprüft hatten. Schnell wurde klar: Es handelte sich nicht um ein echtes Schild, sondern um ein selbstgemachtes Kennzeichen auf Papier.

Selbstgemachtes Kennzeichen fällt bei Kontrolle auf

Die Ausführung ließ nach Angaben der Polizei wenig Zweifel daran, dass mit Filzstift nachgeholfen worden war. Eine anschließende Überprüfung bestätigte, dass für den E-Scooter keine gültige Versicherung bestand. Damit war auch der Zweck des gestalteten Kennzeichens offenbar schnell deutlich: Es sollte den fehlenden Versicherungsschutz verdecken.

Die Beamten stellten die Eigenanfertigung sicher. Für den Fahrer endete die Fahrt an Ort und Stelle. Gegen den 52-Jährigen wurde ein Verfahren wegen

und wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet.

Hinweis der Polizei: Versicherungsschutz ist entscheidend

Nach eigenen Angaben hatte der Mann den E-Scooter erst vor Kurzem gekauft. Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass kreative Lösungen bei Versicherungskennzeichen nicht zulässig sind. Fehlt der gültige Versicherungsschutz, kann das im Falle eines Unfalls teuer werden.

Nach dem Hinweis der Polizei müssten bei einem Unfall Sach- und Personenschäden sowie Folgekosten beim Unfallgegner selbst gezahlt werden. Der Fall zeigt damit, dass ein provisorisch wirkendes Kennzeichen keine rechtliche Absicherung ersetzt.

Konsequenzen des Vorfalls

  • Kontrolle durch den Verkehrsdienst der Polizei Aachen
  • Feststellung eines selbstgemachten Versicherungskennzeichens
  • Sicherstellung der Eigenanfertigung
  • Verfahren gegen den 52-jährigen Fahrer
  • Beendigung der Fahrt vor Ort
  • Die Polizei formulierte den Fall mit einer deutlichen Warnung: „Do It Yourself“ sei als Deko vielleicht eine gute Idee, bei Versicherungskennzeichen aber nicht. Der Vorfall in Alsdorf macht damit noch einmal deutlich, welche Bedeutung ein gültiger Versicherungsschutz im Straßenverkehr hat.

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