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Einbahnstraße in der Heinrich-Ruster-Straße ab 5. Oktober 2026

Die Heinrich-Ruster-Straße in Kuchenheim wird ab dem 5. Oktober 2026 eingerichtet.
Sie wird als Einbahnstraße eingerichtet.
Grund ist der Straßenendausbau in Kuchenheim.
Die Verkehrsregelung gilt von der Willi-Graf-Straße aus.
Die Fahrtrichtung führt zur Kuchenheimer Straße.
Für die Andienung des Gewerbegebiets Kuchenheim gilt eine Umleitung.
Die Umleitung erfolgt großräumig für den Zielverkehr.
Die Umleitung gilt für Verkehrsteilnehmer von der B56 oder der L 210.
Die Route führt über die K 21.
Die Route führt weiter über die Straße Am Dorfgraben.
Die Route führt weiter über die Slawenstraße.
Die Route führt weiter über die Burgunderstraße.
Die Route führt weiter über die Willi-Graf-Straße.
Die Abfahrt aus dem Gewerbegebiet erfolgt weiterhin wie bisher.
Die Abfahrt erfolgt über die Heinrich-Ruster-Straße.
Die Bauarbeiten sollen nach Angaben der Mitteilung rund neun Monate dauern.