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Gütersloher Rathaus erhält einheitliche Beflaggung

Neue Regel für die Beflaggung am Rathaus
Am Gütersloher Rathaus gilt ab Samstag, 3. Oktober, eine neue Regel.
Der Tag der Deutschen Einheit ist der Start dieser Regel.
Die Regel betrifft die Beflaggung am Rathaus.
Die Stadt will damit die Beflaggung künftig dauerhaft vereinheitlichen.
Welche Flaggen gezeigt werden
Bei der allgemeinen Beflaggung werden vier Flaggen gezeigt.
Die Europaflagge wird gezeigt.
Die Bundesflagge wird gezeigt.
Die Landesflagge Nordrhein-Westfalen wird gezeigt.
Die Flagge der Stadt Gütersloh wird gezeigt.
Die Reihenfolge bleibt fest.
Die Flaggen werden in genau dieser Reihenfolge gezeigt.
Die Stadt nennt auch ein einheitliches Format.
Begründung der Stadt
Bürgermeister Matthias Trepper nannte den Sinn der Regel.
Er sagte, dass Europa, Bund, Land und Stadt sichtbar sind.
So sei auf einen Blick klar, wo Gütersloh verankert ist.
Der Tag der Deutschen Einheit sei ein passender Anlass.
Die Stadt setzt die Regel damit erstmals um.
Ausnahmen bei besonderen Anlässen
Die Stadt nennt Sonderbeflaggungen für Aktions- und Gedenktage.
Für besondere Aktions- und Gedenktage sind Sonderbeflaggungen möglich.
Dann kann die Sonderflagge die Flagge der Stadt Gütersloh ersetzen.
Unveränderte Regeln zur Trauerbeflaggung
Nach Angaben der Stadt bleiben die bisherigen Regeln erhalten.
Die Stadt nennt dafür die Beflaggungsverordnung.
Das gilt besonders für die Trauerbeflaggung.