BÜRGERAKTION|PIRATEN stellen Fragen zur Nutzung des ehemaligen Vion-Areals

Stadt Hilden verweist auf Grenzen der planungsrechtlichen Steuerung und den Bebauungsplan 66B

Von Redaktion Hilden

Die Entwicklung auf dem ehemaligen Vion-Areal am Westring ist Gegenstand einer Anfrage der Ratsfraktion BÜRGERAKTION|PIRATEN und einer inzwischen vorliegenden Stellungnahme der Stadt Hilden. Anlass war ein Bericht der Rheinischen Post vom 17. Juni 2026 über einen Eigentümerwechsel des Geländes.

Nach Darstellung der anfragenden Fraktion soll der neue Eigentümer das bisherige Betriebsgelände des Fleischproduktionsstandorts zu einem Logistikstandort mit Schwerpunkt Güterumschlag entwickeln wollen. Die Fraktion verweist dabei auf den bisherigen politischen Kurs der Stadt, eine Ausweitung des Logistikgewerbes in Hilden eher restriktiv zu behandeln. Sie bat Bürgermeister und Verwaltung deshalb um eine zeitnahe Beantwortung mehrerer Fragen.

Drei Fragen zur Steuerung des Standorts

In ihrer Anfrage vom 17. Juni 2026 wollte die Fraktion wissen, welche Möglichkeiten die Verwaltung sieht, unerwünschte gewerbliche Nutzungen auf dem ehemaligen Vion-Standort auszuschließen und stattdessen arbeitsplatzintensives Gewerbe zu fördern. Außerdem fragte sie nach den planerischen Einflussmöglichkeiten des Rates und danach, ob die Verwaltung wegen des seit Monaten absehbaren Eigentümerwechsels bereits präventive Maßnahmen ergriffen habe.

Stadt verweist auf Grenzen des Bauplanungsrechts

In ihrer Antwort vom 22. Juli 2026 erklärt die Stadt Hilden, dass ihre planungsrechtlichen Steuerungsmöglichkeiten grundsätzlich auf die nach dem Bauplanungsrecht zulässigen Nutzungsarten beschränkt sind. Im Rahmen der Bauleitplanung könnten bestimmte Nutzungen ausgeschlossen oder eingeschränkt werden, wenn dafür eine städtebauliche Rechtfertigung bestehe.

Nicht möglich sei es nach Angaben der Verwaltung jedoch, über das Baurecht die Zahl der entstehenden Arbeitsplätze zu steuern oder die Ansiedlung bestimmter Unternehmen verbindlich festzulegen. Zugleich betont die Stadt, dass sie unabhängig davon das Ziel verfolge, möglichst arbeitsplatzintensive und wertschöpfende Unternehmen in Hilden anzusiedeln. Dazu stehe die Verwaltung im regelmäßigen Austausch mit Grundstückseigentümern und Investoren. Nach Kenntnis der Stadt führt auch die neue Eigentümerin des ehemaligen Vion-Areals Gespräche mit produzierenden Unternehmen als möglichen Mietern.

Rat entscheidet über Bauleitplanung

Zur Rolle des Rates teilt die Stadt mit, dass die planerische Steuerung über die Bauleitplanung erfolgt. Der Rat entscheide als Planungsträger über die Aufstellung, Änderung oder Aufhebung von Bebauungsplänen sowie über die dort festgesetzten zulässigen Nutzungen. Voraussetzung sei jeweils eine städtebauliche Erforderlichkeit im Sinne des Baugesetzbuches.

Keine unmittelbare Einflussmöglichkeit sieht die Stadt dagegen bei der Auswahl eines konkreten Unternehmens oder bei der Verpflichtung zur Ansiedlung bestimmter Branchen oder einer bestimmten Zahl von Arbeitsplätzen. Solche Entscheidungen lägen bei der Grundstückseigentümerin.

Standort liegt im Bebauungsplan 66B

Nach Angaben der Verwaltung wurde die Entwicklung des Standorts kontinuierlich begleitet. Zudem seien die bestehenden planungsrechtlichen Rahmenbedingungen und die vorhandenen Steuerungsmöglichkeiten geprüft worden.

Das Grundstück liegt nach Mitteilung der Stadt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 66B. Dieser setzt für das Grundstück ein Industriegebiet sowie Bauflächen und eine Grundflächenzahl von 0,8 und eine Baumassenzahl von 9,0 fest.

Zugleich weist die Verwaltung darauf hin, dass ein Eigentümerwechsel allein keine planungsrechtlichen Eingriffsmöglichkeiten auslöst. Sollten künftig konkrete Planungen bekannt werden, würden diese anhand der geltenden planungsrechtlichen und sonstigen baurechtlichen Vorgaben geprüft.

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