Hilden setzt auf Klima- und Hochwasserschutz

LEP NRW: Stadtverwaltung garantiert Bürgerbeteiligung und transparente Planung

Von Redaktion Hilden

Im Mittelpunkt der jüngsten Entwicklung rund um die Stadtentwicklung Hilden steht die Umsetzung der dritten Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP) Nordrhein-Westfalen. Dieses landesweite Regelwerk zielt darauf ab, raumordnerische Klimaschutzbelange sowie den Hochwasserschutz in den Fokus nachhaltiger Stadtentwicklung zu rücken. Anlässlich des Beteiligungsverfahrens bat die Bürgeraktion Hilden um eine Klärung der lokalen Umsetzung und Beteiligung der städtischen Gremien.

Hintergrund: Anpassung des Landesentwicklungsplans

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat Anfang des Jahres den 3. Änderungsbeschluss zum LEP gefasst. Im Zentrum stehen Maßnahmen zum besseren Schutz vor Starkregenereignissen, wie sie infolge der Unwetter im Juli 2021 zu erheblichen Schäden führten. Durch die Änderung werden die Kommunen aufgefordert, Stellung zu beziehen und sich aktiv am Verfahren zu beteiligen.

Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Anpassung des rechtlichen Rahmens für den Hochwasserschutz und die Vorsorge auf kommunaler Ebene. Die Bürgeraktion machte in ihrer Anfrage deutlich, dass diese Anforderungen auch vor Ort konkret umgesetzt werden müssen.

Anfrage der Bürgeraktion: Beteiligung der Ratsgremien

Ludger Reffgen, Fraktionsvorsitzender der Bürgeraktion, stellte vor diesem Hintergrund die Frage, wie sichergestellt werden könne, dass die Ziele des LEP vor Ort auch ohne direkte Beteiligung der Gremien des Rates umgesetzt werden. Er betonte die Bedeutung der Einbindung aller politischen Ebenen in den Prozess, insbesondere angesichts der Notwendigkeit, Klimaschutz und Hochwasserschutz aktiv zu stärken.

Die Anfrage wurde im Rahmen der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 25.06.2025 gestellt und zielte auf eine schriftliche Stellungnahme der Stadtverwaltung ab.

Antwort der Stadtverwaltung: Transparente Einbindung im Verfahren

Das Planungs- und Vermessungsamt der Stadt Hilden machte in der offiziellen Antwort deutlich, dass die allgemeinen Belange des LEP im gesamten Land NRW gelten und im Rahmen der Regionalplanung bei den Bezirksregierungen bindende Wirkung entfalten. Auch auf kommunaler Ebene sind die Änderungen zu berücksichtigen, wenngleich der LEP keine spezifischen Flächenfestlegungen trifft.

  • Die Stärkung des Hochwasserschutzes durch die LEP-Änderung wird ausdrücklich begrüßt.
  • Sobald die Änderung in Kraft tritt, werden die neuen Grundsätze und Ziele bei der städtischen Bauleitplanung berücksichtigt.
  • Die politischen Gremien der Stadt Hilden werden im Verfahren sowohl beratend als auch entscheidend einbezogen.
  • Stellungnahmen zu Regionalplanänderungen mit Hildenbezug werden den Gremien zur Beratung vorgelegt.
  • Damit bestätigt die Verwaltung, dass eine transparente und demokratische Einbindung in den weiteren Prozessverlauf gewährleistet ist.

    Beteiligung der Öffentlichkeit und weitere Schritte

    Das Verfahren sieht eine breite Beteiligung von Öffentlichkeit und betroffenen Stellen vor. Der Verteiler für die offizielle Beantwortung der Anfrage umfasst neben den Fraktionen und Gremienvorsitzenden auch das Bürgermeisterbüro sowie die lokale Presse. Sowohl die Nachfrage der Bürgeraktion als auch die Verwaltungsantwort sind als Anhänge dokumentiert und für die öffentliche Nachvollziehbarkeit zugänglich.

    Die weitere Umsetzung der LEP-Änderung in Hilden wird maßgeblich davon abhängen, wie gut die Interessen von Klimaschutz, Hochwasservorsorge und kommunaler Entwicklung vor Ort miteinander in Einklang gebracht werden. Die transparente Beteiligung der Gremien und die Einbindung der Öffentlichkeit stehen dabei auch künftig im Zentrum des Verfahrens.

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