Zeltwiese in Hilden: Neues Kapitel für Jugendarbeit

Stadt fordert Vereine zur Konzeptentwicklung auf – Nutzung aktuell an neuen Träger gebunden

Von Redaktion Hilden

Die Nutzung der Zeltwiese zwischen dem Abenteuerspielplatz und der Sportanlage des SV-Nord in Hilden war Gegenstand einer aktuellen Anfrage der Bürgeraktion Hilden. Dabei wurde thematisiert, welche Chancen Hildener Vereine, allen voran die Jugendarbeit betreffend, haben, städtische Flächen für Freizeitaktivitäten zu nutzen. Die Stadtverwaltung Hilden, vertreten durch Bürgermeister Pommer, hat nun Antworten geliefert, die Licht auf Regularien und bestehende Fördermöglichkeiten werfen.

Hintergrund der Anfrage: Nutzung der Zeltwiese für Jugendfreizeiten

Die Zeltwiese diente in der Vergangenheit besonders Pfadfindergruppen als naturnaher Treffpunkt. Die Bürgeraktion Hilden erkundigte sich, welche Optionen für Vereine bestehen, diese Flächen im Eigentum der Stadt für Jugendfreizeitaktivitäten zu nutzen, ob die Stadt auf Kooperationsangebote eingeht und ob entsprechende Interessenbekundungen aus den Reihen der Vereine vorliegen.

Antworten der Stadtverwaltung Hilden auf die gestellten Fragen

  1. Aktuelle Verfügbarkeit der Zeltwiese:

    Die angesprochene Fläche steht derzeit nicht für pädagogisch orientierte Freizeitangebote zur Verfügung. Ziel ist zunächst, dem neuen Träger des Abenteuerspielplatzes die Entwicklung eigener Angebote zu ermöglichen. Die Stadt verweist darauf, dass sie grundsätzlich offen für Kooperationen bleibt, diese jedoch vom jeweiligen baurechtlichen Verfahren – etwa hinsichtlich Erschließung oder Brandschutz – abhängen.

    Aufgrund des aktuell hohen Aufwands für eine rechtmäßige Nutzung wird das Gelände momentan landwirtschaftlich verpachtet.

  2. Interesse an Kooperationen und Vereinen:

    Die Stadtverwaltung betont ihr fortwährendes Interesse an Jugendförderung und entsprechender Unterstützung von Maßnahmen. Bisher wurden sämtliche Anträge auf temporäre oder dauerhafte Nutzung der Wiese abgelehnt. Sollte sich jedoch ein konkreter Bedarf aus jugendpädagogischer Sicht ergeben, plant die Stadt ein Interessenbekundungsverfahren: Interessierte Organisationen sollen dann ein schriftliches Konzept vorlegen.

  3. Bekannte Interessenbekundungen und Förderung:

    Zwei Anfragen auf dauerhafte Nutzung sind laut Stadtverwaltung bislang registriert. Die Förderung oder Zustimmung zu einer solchen Nutzung hängt jedoch jeweils vom pädagogischen Bedarf und den finanziellen Möglichkeiten der Stadt ab.

    Ausblick: Möglichkeiten und Herausforderungen

    Die Antworten der Stadt machen deutlich, dass die Nutzung der Zeltwiese für Jugendfreizeiten zwar weiterhin grundsätzlich denkbar ist, allerdings hohe Anforderungen an Genehmigungen und Konzeptqualität bestehen. Vereine und Organisationen mit jugendpädagogischem Fokus sind daher angehalten, ihre Interessen frühzeitig und gut vorbereitet zu bekunden.

    Inwiefern der neue Träger des Abenteuerspielplatzes künftig Einfluss auf die Nutzung des Areals nimmt, bleibt abzuwarten. Klar ist jedoch: Die Stadtverwaltung signalisiert Offenheit – vorausgesetzt, rechtliche Rahmenbedingungen und pädagogische Argumente stimmen.

    Weiterführende Informationen

    • Anfrage der Bürgeraktion Hilden vom 05.03.2025 zur Nutzung der Zeltwiese

    • Antwort der Stadtverwaltung Hilden, datiert 02.06.2025

      Für Vereine und Organisationen, die mehr über mögliche Beteiligungen oder Antragsverfahren erfahren möchten, empfiehlt sich die direkte Kontaktaufnahme mit der Stadt.

      Die Entwicklung rund um die Zeltwiese bleibt ein spannendes Thema für die Hildener Jugendarbeit. Wie sich die Rahmenbedingungen künftig gestalten, wird maßgeblich von den eingebrachten Konzepten und dem Engagement der Vereine abhängen.

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